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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.346

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d) Warum, unter welchen technischen Voraussetzungen, wurden entlang der
Pembaurstraße ab Höhe Hausnummer 19 keine Dämmmaßnahmen umgesetzt und investiert? Hier befinden sich auf der östlichen Straßenseite Wohnhäuser mit einer Entfernung weit < 10 Meter vom Gleiskörper. Die Häuser
wurden zwischen 1905 und 1940 gebaut.
Antwort:

Die Aufnahme der Situation und die Berechnung des Akustikers haben das
Erfordernis der Dämmung ergeben. Dass die Dämmung bis zum Bogenende
mitgezogen wurde, hat den technischen Hintergrund, dass das Wechseln
von einem gedämmten auf einen ungedämmten Gleisbau mitten im Bogen,
wegen der weichen seitlichen Dämmmatte, eine Unstabilität der Gleislagerung in seitlicher Richtung zur Folge hätte. Dies würde wiederum zu Schäden an der Fahrbahn im Anschlussbereich führen.
a) Bei einem Neubau ist auf die aktuellen Normenwerke bezüglich Schutz
der AnrainerInnen abzustellen. Die Aufnahme der Situation und die Berechnung des Akustikers hat das Erfordernis der Dämmung ergeben.
b) Die Strecke in der Ing.-Etzel-Straße wurde 1962 auf einem ungedämmten
Gleisunterbau errichtet. Bei einem Neubau ist auf die aktuellen Normenwerke bezüglich Schutz der AnrainerInnen abzustellen. Die Aufnahme
der Situation und die Berechnung des Akustikers hat das Erfordernis der
Dämmung ergeben.
c) Durch den geringen Abstand zur Hausfassade <10 m hat die Aufnahme
der Situation und die Berechnung des Akustikers das Erfordernis der
Dämmung ergeben.
d) Durch den Abstand bei Haus Nr. 19 von 13,5 m zur Hausfassade hat die
Aufnahme der Situation und die Berechnung des Akustikers kein Erfordernis für eine Dämmung ergeben.

Die oben zitierten von Ihnen beschriebenen Voraussetzungen für eine entsprechende Dämmung
des Gleiskörperschalls ist in mehrfacher Weise insbesondere bei den Häusern in der Reichenauer Straße 34 und 36 gegeben:
Die Entfernung dieser beiden Häuser entlang der neuen Straßenbahnstreckenführung liegt sogar unter 5 Meter (auch die nächsten Nachbarhäuser liegen wohl ebenfalls unter 10 Meter Entfernung?), die Baufertigstellung der Gebäude betrifft die Jahre 1903/1905, die Wohngebäude
sind durchwegs mit Holztram-Geschoßdecken in der für diese Zeit geltenden Bauweise gebaut,
die Fahrtentaktung der Straßenbahnlinie ist die höchste in Innsbruck, hinzu kommt in diesem Bereich auch noch die Fahrtenfrequenz der Straßenbahn-Linie 5 und aufgrund der Kurve und der
beiden Ampeln müssen die Straßenbahnen hier auch regelmäßig in beiden Richtungen bremsen.
Laut TT-Artikel "Straßenbahn-Anrainer: "Daran werden wir uns nie gewöhnen"" vom 03.11.2019
steht: "Nun muss der Hersteller das Bremsprogramm überarbeiten, betroffen sind die neuen
Straßenbahngarnituren." IVB-Geschäftsführer DI Baltes wird wie folgt zitiert: "Dadurch haben wir
festgestellt, dass es beim Bremsen zu Verzögerungen kommt. Das führt dazu, dass Unebenheiten entstehen, die für das Vibrieren verantwortlich sind." Trotzdem ergab ein Lokalaugenschein,
dass gerade in diesem, von Ihnen als kritisch bezeichneten Bereich ein elastischer Fugenverguss und somit offensichtlich diese spezielle Dämmung der Gleiskörper fehlt.
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