Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.5
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-5-
12.
I-RA/1144/2017/SCM
der im Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld-Architektur ZT-GmbH vom
08.10.2019 mit "4" bezeichneten
Fläche im Ausmaß von ca.
1.154,30 m²,
Stadt Innsbruck, Campagne-Reichenau, Baufeld 1, Einbringung
des Grundstückes 964/4,
KG Pradl, in die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
zum Zwecke der Wohn- und Geschäftsraumbeschaffung sowie
zur Erweiterung der Sportflächen
b) die Dienstbarkeit der Benützung
der öffentlichen Grünfläche auf
dem Grundstück 964/4, KG Pradl,
für die Öffentlichkeit auf der im
Dienstbarkeitsplan der BogenfeldArchitektur ZT-GmbH vom
08.10.2019 mit "4" bezeichneten
Fläche im Ausmaß von ca.
1.154,30 m²
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen; gegen FRITZ, 1 Stimme):
1.
2.
3.
4.
5.
Die Stadt Innsbruck bringt das Grundstück 964/4, KG Pradl, mit einer bücherlichen Fläche von 6.390 m² unentgeltlich in die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG), zum Zwecke der Wohn- und Geschäftsraumschaffung sowie zur Erweiterung der
Sportflächen, ein.
c) die Dienstbarkeit eines öffentlichen Geh- und Radweges auf der
im Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld-Architektur ZT-GmbH vom
08.10.2019 mit "5a", "5b" und "6"
bezeichneten Fläche im Ausmaß
von insgesamt ca. 2.457,34 m²,
Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) räumt der Stadt Innsbruck ein Belastungs- und Veräußerungsverbot am Grundstück 964/4,
KG Pradl, ein. Ausgenommen von
diesem Belastungs- und Veräußerungsverbot ist die Belastung der Liegenschaft mit Durchleitungs- und
Durchfahrtsrechten.
Die Stadt Innsbruck haftet nicht für
die Freiheit von Kontaminationen des
Grundstück 964/4, KG Pradl. Der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG wird das Recht eingeräumt, nach
vorheriger Ankündigung Schürfungen,
Probebohrungen und dergleichen vorzunehmen und im Falle einer Kontaminierung vom Einbringungsvertrag
bis längstens 29.03.2020 zurückzutreten.
Die Erstvergabe und die Nachbesiedelung der Wohnungen erfolgt durch
die Stadt Innsbruck.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
CO KG (IIG) räumt der Stadt Innsbruck
a) die Dienstbarkeit der Errichtung,
Belassung und Erhaltung einer öffentlichen Grünfläche auf dem
Grundstück 964/4, KG Pradl, auf
GR-Sitzung 30.04.2020
d) die Dienstbarkeit zur Abhaltung
von quartiersbezogenen Veranstaltung auf der im Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld-Architekten
ZT-GmbH vom 08.10.2019 mit "6"
bezeichneten Fläche im Ausmaß
von ca. 989,09 m²,
e) die Dienstbarkeit der Nichterrichtung von Zäunen auf den gesamten Freiflächen und entlang von
Grundstücksgrenzen auf den im
Dienstbarkeitsplan der BogenfeldArchitektur ZT-GmbH vom
08.10.2019 mit "4", "5a", "5b" und
"6" bezeichneten Freiflächen im
Ausmaß von ca. 3.611,64 m²
ein.
Diese Dienstbarkeitseinräumungen erfolgen unentgeltlich und immerwährend und
werden im Grundbuch sichergestellt.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) übernimmt die Errichtung sämtlicher Dienstbarkeitsflächen und die Erhaltung und Haftung für die Dienstbarkeitsflächen "5a", "5b" und "6", insbesondere Reinigung und Winterdienst. Im Falle von Veranstaltungen auf der Dienstbarkeitsfläche "6" trägt die Stadt Innsbruck die Haftung für allfällige Schäden an Personen
und Sachen, die sich aus der Überlassung
der Dienstbarkeitsfläche "6" durch die