Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.13
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41.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. DH-OE2.1,
Dreiheiligen, Bereich Zeughausgasse 1a (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
ÖROKO 2.0), gemäß § 32
TROG 2016
Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. DH-OE2.1,
Dreiheiligen, Bereich Zeughausgasse 1a
(als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß
§ 32 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1
lit. c TROG 2016 der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3
lit. d TROG 2016 der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechenden Änderungen
des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
43.
Einbringung und Behandlung
von dringenden Anträgen gemäß
§ 21 Abs. 1 Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR)
43.1
GfGR/103/2020
Parkraumbewirtschaftung, Konzept zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts (GR Lassenberger)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ
und GERECHT, 10 Stimmen):
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) treten alle im Planungs-bereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
Beiliegendem dringenden Antrag von
GR Lassenberger und MitunterzeichnerInnen wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt,
weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt
wird.
42.
43.2
MagIbk/31887/SP-FW-DH/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F8, Dreiheiligen,
Bereich Zeughausgasse 1a (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F5), gemäß
§ 36 TROG 2016
Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F8, Dreiheiligen,
Bereich Zeughausgasse 1a (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F5),
gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.
GR-Sitzung 30.04.2020
GfGR/104/2020
Maßnahmen zur Abfederung der
Auswirkungen politischer Beschlüsse im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie (GR Kurz)
Beiliegender dringender Antrag von
GR Kurz und MitunterzeichnerInnen wird a
limine zurückgewiesen, da er sich nicht
auf eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Innsbruck bezieht.