Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.33
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innsbruck.vemap.com einzureichen. Die Einreichung muss in deutscher Sprache verfasst
sein. Es werden keine ausgedruckten Unterlagen, Datenträger, Mails etc., sondern
ausschließlich über das „Portal für Kunst- und Kulturwettbewerbe" eingereichte Unterlagen
angenommen.
Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mittels Namen und E-Mail-Adresse am „Portal
für Kunst- und Kulturwettbewerbe" nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden
Sie anschließend folgende Dokumente in deutscher Sprache und im PDF-Format hoch:
•
Meldezettel als Nachweis des Hauptwohnsitzes Innsbruck seit mindestens 1.3.2019
(Scan)
•
Bekanntgabe allfälliger Auszahlungen aus dem Corona Härtefall-Fonds, KünstlerSozialversicherungsfonds, einem allfälligen Ankauf aus dem Sonderbudget KlockerStiftung, Arbeitslosengeld, Kinderbeihilfe, etc ...
Sind Sie Alleinerzieherin/Alleinerzieher?
•
Personendaten des Bewerbers/der Bewerberin
Name, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankdaten
■
Kurzlebenslauf des Bewerbers/der Bewerberin (maximal eine DIN A4 Seite)
Personendaten, künstlerische Ausbildung, Auflistung der künstlerischen Tätigkeiten
in Innsbruck, Adresse der Homepage
•
Ein Werk für die digitale Ausstellung „Statt der nächsten Ausstellung" - beruht auf
Freiwilligkeit und ist unabhängig vom Arbeitsstipendium zu sehen
o Werkangaben (Künstlerin, Titel, Format, Technik, Entstehungsjahr)
o Repräsentative Abbildungen/Fotos der eingereichten Arbeit max. 15 MB, jpgFormat
Mit Übermittlung der Einreichunterlagen stimmt der/die Bewerber/in den
Ausschreibungsbedingungen, der Weitergabe der Daten aus dem Kurzlebenslauf an die
Jurymitglieder und im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums der Veröffentlichung dieser
Daten ausdrücklich zu.
Pro Person darf nur eine Einreichung erfolgen. Es können nur physische Einzelpersonen
teilnehmen. Es dürfen ausschließlich bereits bestehende Arbeiten eingereicht werden,
jedoch keine Projekte.
Das Kulturamt behält sich vor, bei Bedarf weitere Unterlagen anzufordern.
4. Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe des Arbeitsstipendiums erfolgt durch eine unabhängige
Fachjury, welche vom Kulturamt der Stadt Innsbruck ausgewählt wird. In einer