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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.64

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Als Gründe für diese Urlaubsvorträge wurden vordringlich die zeitintensive Erarbeitung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) sowie mehrere laufende städtebauliche Projekte genannt.
Resümierend wies die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang
ausdrücklich darauf hin, dass der Urlaub im Allgemeinen der Wiederherstellung der Arbeitskraft des Bediensteten, seiner körperlichen und
geistigen Erholung und somit der Aufrechterhaltung seiner Gesundheit
diene. Die finale Zielsetzung des Urlaubes ist sohin der Erholungszweck des Bediensteten.
Abschließend verwies die Kontrollabteilung auf die künftige Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015), die spätestens ab dem Finanzjahr 2020 von der Stadtgemeinde Innsbruck verpflichtend anzuwenden ist, in welcher im Rahmen des Rechnungsabschlusses Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube verpflichtend
monetär zu bewerten und auszuweisen sind. Die dementsprechenden
Dotierungen werden im Ergebnishaushalt dargestellt und wirken sich
sohin auf das städtische Jahresergebnis aus.
Hinsichtlich die zum Prüfungszeitpunkt festgestellten hohen (Rest-)Urlaubsguthaben bzw. Zeitguthabensalden mehrerer Bediensteter des
Amtes Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration empfahl die
Kontrollabteilung unter Rücksichtnahme auf die dienstspezifischen Erfordernisse, um eine zeitnahe Konsumation der (Rest-)Urlaubsstunden
bzw. einen Abbau der Mehrstunden besorgt zu sein.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte der Leiter des Amtes für
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration mit, dass das Thema
der Mehrstunden mehrmals jährlich in den amtsinternen Jour Fixe-Runden angesprochen und an eine zeitgerechte Konsumation der (Rest)Urlaubsguthaben bzw. Zeitguthabensalden erinnert werde. In einigen
wenigen Fällen sei auf Grund der dringend zu erledigenden Arbeiten im
Amt nur eine gewisse Reduktion der Mehrstunden, aber kein gänzlicher
Abbau möglich gewesen. In diesen Fällen werde um einen Übertrag der
Stunden auch in das Jahr 2020 angesucht werden.
Nachtrag des jährlichen
Urlaubsanspruches der
Jahre 2016 bis 2019

Wie sich bei der detaillierten Einsichtnahme in die amtsbezogenen Urlaubs- und Zeitausgleichsstände des Weiteren herausstellte, wurde irrtümlicherweise bei einem Bediensteten des Amtes für Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration ein zu geringes Ausmaß an Urlaubsstunden im städtischen Zeiterfassungssystem ausgewiesen.
Diesbezügliche Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass mit Beendigung der temporären Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes
auf 20 Wochenstunden, ab 01.09.2016 Wiederaufnahme der Vollbeschäftigung, das jährliche Urlaubsausmaß zu gering bemessen wurde.
Nach Rücksprache mit dem Amt für Personalwesen wurde noch während der Prüfeinschau der Kontrollabteilung eine nachträgliche Korrektur der betreffenden Urlaubsjahre 2016 bis 2019 vorgenommen. Dem
Bediensteten des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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