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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.69

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(reduzierten) jährlichen Beitrag zur Abdeckung des Organisationsaufwandes in Höhe von € 0,10 pro Einwohner festgelegt und ihren Mitgliedsgemeinden verrechnet.
An dieser Stelle hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass ein allfälliger
Überschuss des PIU nach der von der Landesregierung am 08.05.2007
erlassenen Verordnung über die Bildung des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung und dessen Satzung auf die nächstfolgenden Vorauszahlungen bzw. auf die nächstfolgenden Jahresbeiträge der einzelnen Gemeinden anzurechnen ist.
Der Stadt Innsbruck sind für die Jahre 2018 und 2017 Beiträge in Höhe
von netto € 13.214,00 (die Bevölkerungszahl 31.10.2016 für das Finanzjahr 2018 belief sich auf 132.140) bzw. netto € 12.990,70 (die Bevölkerungszahl 31.10.2015 für das Finanzjahr 2017 betrug 129.907)
vorgeschrieben und von ihr bezahlt worden. Für das Wirtschaftsjahr
2019 wurde von der Stadt Innsbruck für die Basisfinanzierung (Ordentlicher Haushalt) ein Beitrag von € 13.222,40 (Bevölkerungszahl
31.10.2017 für das Finanzjahr 2019: 132.224) geleistet.
Einnahmen /
Ausgaben

Nachfolgend stellt die Kontrollabteilung – in gestraffter Form – sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Ordentlichen Haushaltes (Basisfinanzierung) des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung für den
Zeitraum 2018 bis 2016 dar:
Rechnungsabschluss

2018

2017

2016

Beträge in €

Basisfinanzierung
Überschuss Gemeindeanteile - Vorjahr
Gemeindeanteile - Jahresbeitrag

36.160,36
26.203,40

44.997,16
25.802,90

58.197,54
25.332,20

SUMME Einnahmen

62.363,76

70.800,06

83.529,74

SUMME Ausgaben

24.662,82

34.639,70

38.532,58

davon Personalkosten Geschäftsstelle
davon Kosten für Begleitung
Verbandsarbeit und Moderation
Kooperationsprozesse

17.733,36

18.828,24

13.638,24

6.245,00

14.630,70

23.570,40

Überschuss

37.700,94

36.160,36

44.997,16

Die Ausgaben setzten sich im Wesentlichen aus den Personalkosten
für den Leiter der Geschäftsstelle sowie aus den Ausgaben für die „Begleitung der Verbandsarbeit und Moderation des Kooperationsprozesses“ zusammen. Die letztgenannten Tätigkeiten sind erstmals für das
Jahr 2013 ausgelagert und von einem Innovations- und Projektmanagementunternehmen durchgeführt worden.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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