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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.70

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Stundensätze
Leiter Geschäftsstelle
Empfehlung

Als Leiter der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Innsbruck und
Umgebung fungierte seit deren Gründung bis zum Prüfungszeitpunkt
Juni 2019 ein städtischer Mitarbeiter der MA III – Planung, Baurecht und
technische Infrastrukturverwaltung. Ihm oblag die Organisation und Koordination der Verbandsarbeit, Betreuung Verbandsversammlung, Verbandsausschuss und Überprüfungsausschuss, fachlich-inhaltliche Arbeiten (wie Auftragsvergaben), Förderungs- und Budgetabwicklung
u.a.m.
Im Hinblick auf den sich daraus ergebenen Personalaufwand zeigte die
Einschau, dass dieser im Zeitraum von 2009 bis 2011 von der Stadt
Innsbruck übernommen worden ist. Ab dem Wirtschaftsjahr 2012 wurden dem Planungsverband Innsbruck und Umgebung jedoch die Personalkosten des Leiters der Geschäftsstelle vorgeschrieben und von
diesem im Nachhinein bezahlt. Verbucht werden diese Einnahmen in
der voranschlagsunwirksamen Gebarung des städtischen Haushaltes,
und zwar auf dem Teilabschnitt 011110 – Besoldung / Post 287460 –
Refundierung Personalkosten. Die Rückvergütung der Personalkosten
ist im Beschluss der Verbandsversammlung vom 09.11.2011 begründet.
Im Jahr 2018 hat die Stadt Innsbruck für die Leitung der Geschäftsstelle
Aufgabenzeiten von 444 Stunden á € 39,94, ergibt somit € 17.733,36,
in Rechnung gestellt und ist dieser Betrag vereinnahmt worden. Betreffend das Jahr 2017 sind der Stadt Innsbruck für die Leitung der Geschäftsstelle insgesamt € 18.828,24 (für 456 Arbeitsstunden á € 41,29)
erstattet worden. Auf Anfrage der Kontrollabteilung, welchen Berechnungen die an den Planungsverband Innsbruck und Umgebung vorgeschriebenen Stundensätze zugeführt worden sind, wurde vom Referat
Besoldung der MA I – Allgemeine Verwaltungsdienste mitgeteilt, dass
sich diese grundsätzlich aus der Teilung der Summe aus Schemabezug, Dienstalters- und Verwendungszulage, Allgemeine Zulage sowie
anteiligen Sonderzahlungen durch den von ihr festgelegten Monatsteiler errechnen. Demgegenüber sind einzig im Jahr 2016 die Personalkosten inklusive der Lohn(Gehalts-)nebenkosten jedoch ohne Sonderzahlungen als Dividend herangezogen worden.
Darauf Bezug nehmend wurde dem Referat Besoldung empfohlen,
künftig bzw. im Bedarfsfall bei der Ermittlung von Stundensätzen jedenfalls sämtliche Bestandteile der Personalkosten zu berücksichtigen und
diese den jeweiligen Organisationen in voller Höhe vorzuschreiben. Im
Hinblick auf die dem Planungsverband Innsbruck und Umgebung für die
Jahre 2018 und 2019 verrechneten bzw. zu verrechnenden Personalkosten regte das Prüforgan an, eine Berichtigung der Stundensätze vorzunehmen und die sich daraus ergebende Mehrforderung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft in Rechnung zu stellen.
Hierzu hat das Amt für Personalwesen in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass die Nachrechnungen für die Jahre 2018 und 2019 in der Kalenderwoche 46 des Jahres 2019 an den Planungsverband Innsbruck
und Umgebung übermittelt worden sind.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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