Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.76
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Nach Maßgabe des SOG kann der SVB erforderlichenfalls auch Auskunftspersonen und Sachverständige zu den jeweiligen Sitzungen beratend beiziehen.
Finanzielle Vergütung
für die Vertreter der
Stadtgemeinde
Innsbruck
Die Vertreter der Gemeinde im Sachverständigenbeirat haben aus ihrer
Tätigkeit Anspruch auf eine angemessene Vergütung für ihre Mühewaltung und auf Ersatz des entgangenen Verdienstes. Dabei sind für die
Teilnahme an den Sitzungen eine pauschale Vergütung und für die Teilnahme an Augenscheinen und sonstigen Amtshandlungen eine dem
tatsächlichen Zeitaufwand entsprechende Vergütung vorzusehen. Der
entgangene Verdienst ist entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand
pauschal zu ersetzen.
Diese entgeltlichen Ansprüche bestehen bei den Gemeindevertretern
gegenüber der Stadtgemeinde Innsbruck, bei den übrigen Mitgliedern
des Sachverständigenbeirates gegenüber dem Land Tirol.
Die besagten finanziellen Ansprüche der Mitglieder des SVB wurden
durch Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 04.05.2004 iSd des
SOG (§ 27 Abs. 6 und 7) hoheitlich geregelt.
Abrechnungen der
(externen) Vertreter
der Stadtgemeinde
Innsbruck
Empfehlung
Im Zuge einer vertieften Einschau in die jährlich fakturierten Honorarnoten der freiberuflichen Architekten der Jahre 2017 und 2018, die als
(externe) Vertreter der Stadtgemeinde Innsbruck im SVB bestellt wurden, stellte die Kontrollabteilung geringfügige Divergenzen in den diesbezüglichen Jahresabrechnungen fest.
So nahmen in den Prüfungsjahren an denselben Sitzungen des SVB
mehrmals sowohl das Mitglied als auch sein (Ersatz-)Stellvertreter daran teil. Demgemäß rechneten in weiterer Folge beide Teilnehmer dieselbe Leistung (bspw. Teilnahme an der Beiratssitzung, Teilnahme und
Durchführung von Augenscheinen sowie Ansprüche aus erlittenem Verdienstentgang) doppelt mit der Stadtgemeinde Innsbruck ab. Eine entsprechende Nachberechnung der Kontrollabteilung anhand der im Jahr
2004 erlassenen Verordnung über die Vergütung für die Mitglieder des
SVB ergab eine geringe finanzielle Mehrbelastung von rd. € 808,00 für
die Stadt Innsbruck.
Nach Dafürhalten der Kontrollabteilung stehen eine Abgeltung der finanziellen Ansprüche durch die Tätigkeit im Sachverständigenbeirat im
Allgemeinen dem bestellten Mitglied des Sachverständigenbeirates zu.
Nur im Fall seiner Verhinderung, die er unverzüglich dem Vorsitzenden
und seinem Stellvertreter mitzuteilen hat, wird er durch sein bestelltes
Ersatzmitglied vertreten. Infolgedessen hat das betreffende Ersatzmitglied Anspruch auf Vergütung seiner Mühewaltung und Ersatz eines
entgangenen Verdienstes.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass auch die städtischen
Bediensteten des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration als bestellte Vertreter der Stadtgemeinde Innsbruck gemäß
SOG beinahe jede dritte Sitzung des SVB in den Jahren 2017 und 2018
gemeinsam (als Mitglied und als Stellvertreter) besuchten.
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Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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