Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.84

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Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration mit, dass sich die Abrechnungen betreffend IGB-Workshops an den Honorarvereinbarungen für die IGBTätigkeit orientiere.
Workshops im Rahmen
der Steuerungsgruppe
des Projektes Vorplatzgestaltung Rennweg

Wie aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen hervorgeht, wurden
im Rechnungsjahr 2017 zusätzlich zu den Sitzungen der Steuerungsgruppe Rennweg/Kulturquartier 2018plus auch mehrere Workshops
durchgeführt. An diesen Workshops nahmen außer dem ständig zugewiesenen Berater (Vorsitzender des IGB) in der besagten Steuergruppe
noch weitere Mitglieder des Innsbrucker Gestaltungsbeirates teil.
Im Zuge der Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass sowohl das
Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration aus seinen
Budgetmitteln als auch das Amt für Tiefbau aus seinen präliminierten
Etatmitteln die jeweiligen finanziellen Ansprüche der Mitglieder des IGB
für ihre Tätigkeit in den betreffenden Workshops bezahlten.
Im Rahmen der Verifizierung der diesbezüglichen Honorarabrechnungen der mitwirkenden Mitglieder des IGB konstatierte die Kontrollabteilung, dass deren Leistungen (technische Beratungsleistung, gutachterliche Tätigkeit) aus der Teilnahme an den Arbeitskreisen teilweise mit
unterschiedlichen Stundensätzen zwischen € 120,00 und € 165,00 oder
nach Pauschalsätzen (€ 1.000,00 pro Tag) abgerechnet wurden. Zudem wurden die Reisezeiten (An- und Abreise) mit verschiedenen Verrechnungssätzen oder nach Pauschalsätzen weiterverrechnet. Auch
die Übernachtungskosten sowie die Reisekosten (Bahnfahrten) wurden
entweder nach tatsächlichem Aufwand oder nach Pauschalsätzen fakturiert.
Resümierend hielt die Kontrollabteilung wiederholend fest, dass die einzelnen Mitglieder des IGB ihre erbrachten Leistungen (Mitwirkung an
Workshops bzw. Workshop-ähnlichen Arbeitskreisen) ungleichmäßig
mit den städtischen Dienststellen verrechneten.
10 Raumordnung
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Begriffsdefinition der
„Raumordnung“

Ein wesentlicher und bestimmender Aufgabenbereich der geprüften
Dienststelle ist die Steuerung der Siedlungsentwicklung, kurz „Raumplanung“ oder auch „Raumordnung“, im Stadtgebiet von Innsbruck.
Den raumordnungsrechtlichen Regelungen in Österreich liegt gemäß
Publikation der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der
Tiroler Landesregierung folgende, vom Verfassungsgerichtshof im Jahr
1954 geprägte Definition für Raumplanung bzw. Raumordnung zu
Grunde:
„Raumordnung ist die planmäßige und vorausschauende Gesamtgestaltung eines bestimmten Gebietes in Bezug auf seine Verbauung, insbesondere für Wohn- und Industriezwecke einerseits und für die Erhaltung von im Wesentlichen unbebauten Flächen
anderseits (‘Landesplanung‘ – ‘Raumordnung‘).“

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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