Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.94

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Auflagebeschluss
1. Entwurf

In der Sitzung des Gemeinderates am 24.05.2017 wurde der entsprechend Vorprüfung durch die Aufsichtsbehörde adaptierte Entwurf des
fortgeschriebenen ÖROKO umfassend präsentiert und behandelt. Per
Mehrheitsbeschluss wurde der öffentlichen Auflegung des Entwurfs der
ersten Fortschreibung des ÖROKO der Landeshauptstadt Innsbruck
zugestimmt („Auflagebeschluss“). Gleichzeitig wurde per Verordnung
eine Bausperre gemäß § 74 Abs. 1 TROG 2016 für den Bereich des
gesamten Innsbrucker Stadtgebietes, eingeschränkt auf potentielle Entwicklungsflächen, zu diesem Zeitpunkt noch angedachte Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau sowie künftige Flächen mit Bebauungsplanpflicht, erlassen.

Abgegebene
Stellungnahmen

Im Zuge der Auflegung wurden u.a. rd. 300 Stellungnahmen von ca.
625 Personen abgegeben. Nach Aufschlüsselung der Stellungnahmen
durch die geprüfte Dienststelle ergaben sich 375 verschiedene Themengebiete, davon rd. 300 mit einem konkreten lokalen Bezug.

Behandlung der
Stellungnahmen und
Einarbeitung in den
Entwurf der
Fortschreibung

Die Anzahl an Stellungnahmen und Themen sowie die geänderten Rahmenbedingungen gegenüber dem ÖROKO 2002 erforderten eine (zeit)intensive fachliche Prüfung und Bearbeitung, welche, untermauert
durch zahlreiche fachliche Stellungnahmen und Empfehlungen der geprüften Dienststelle sowie nach intensiven politischen Debatten, im Oktober 2018 zum Abschluss kamen.

3. Fristverlängerung

Auf Antrag der Stadtgemeinde Innsbruck wurde mit Verordnung der
Landesregierung vom 16.03.2018 rückwirkend ab 06.12.2017 einer dritten und letzten Verschiebung der Frist für die Fortschreibung des
ÖROKO bis zum 06.12.2018 zugestimmt. Da nach Ablauf dieser Frist
zwar keine Neuwidmungen von Bauland, Sonder- und Vorbehaltsflächen mehr möglich sind, hierzu jedoch bis zum in Kraft treten des
ÖROKO 2.0 nach damaligen Kenntnisstand auch kein Bedarf bestand
und das ÖROKO 2002 bis zur Fortschreibung des ÖROKO 2.0 rechtskräftig bleibt, wurde seitens der Stadt Innsbruck bis zum Prüfungszeitpunkt August 2019 um keine weitere Fristverlängerung angesucht.

Auflagebeschluss
2. Entwurf

Auf Grundlage der Nachbearbeitung des 1. Entwurfes hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.11.2018 die neuerliche Auflegung des (2.)
Entwurfes der Fortschreibung des ÖROKO beschlossen. Nach öffentlicher Kundmachung erfolgte eine vierwöchige Auflegung.

Abgegebene
Stellungnahmen

Bis zum Fristende wurden 86 schriftliche Stellungnahmen zu rund 135
verschiedenen Themen von 137 Personen abgegeben. Diese wurden
wiederum fachlich unter Einbeziehung diverser Dienststellen bearbeitet
und dem politischen Ausschuss vorgelegt, der auf Basis von Fachstellungnahmen in mehreren Sitzungen im Zeitraum von Februar bis April
2019 entsprechende Beschlüsse gefasst hat. Nachdem keine weiteren
Änderungen des 2. Entwurfs vorgenommen wurden, konnte auf die
Ausarbeitung eines neuerlichen (3.) Entwurfes verzichtet werden.

Erlassungsbeschluss

In der Sitzung am 19.06.2019 beschloss der Gemeinderat die 1. Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Landeshauptstadt Innsbruck, Nr. ÖROKO 2.0, Bereich gesamtes Stadtgebiet Innsbruck, als Fortsetzung des ÖROKO 2002 auf Basis des 2. Entwurfes
(„Erlassungsbeschluss“).

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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