Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.100
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Gebiete mit Verdichtungspotential sowie
größere Baulanderweiterungen.
Voraussetzung für bauliche Maßnahmen in BE-Gebieten ist eine gesamthafte Planung und Entwicklung der entsprechenden Flächen hinsichtlich ihrer künftigen Nutzung, Bebauung, Erschließung und Infrastruktur sowie vorzusehender Grün- und Freiflächen. Die Umsetzung
der baulichen Maßnahmen kann dabei gesamtheitlich oder auch etappenweise erfolgen. Eine vorübergehende anderweitige Nutzung von
BE-Gebietsflächen ist möglich, wenn diese auf Basis einer fachlichen
Prüfung den langfristigen Zielen und Anforderungen der städtebaulichen Entwicklung nicht widerspricht.
Ergänzend zu den BE-Gebieten wurden im ÖROKO 2.0 mögliche weitere „strategische Zielgebiete“ für Siedlungserweiterungen berücksichtigt, für die ggf. eine Änderung des ÖROKO 2.0 erfolgen könnte.
Zeitzonen
Dichtefestlegungen
Anhang zum
Verordnungstext
Zur Sicherung der geordneten baulichen Entwicklung wurden Zeitzonen
entsprechend des (zeitlichen) Bedarfes festgelegt:
Zeitzone z1 – unmittelbarer Bedarf (ca. in den nächsten 5 Jahren)
Zeitzone z2 – mittelbarer Bedarf (ca. 5 - 10 Jahre)
Zeitzone zV – zeitliche Rückstellungen (langfristig)
Zeitzone z0 – Siedlungserweiterungen in Abhängigkeit zu
bestimmten Bedingungen
Im Verordnungstext werden auch Festlegungen zur Dichte der künftigen baulichen und räumlichen Entwicklung in Form von Schwellenwerten durch Dichtekategorien angegeben:
D1 – niedrige Dichte, d.h. die Baumassendichte (BMD) sollte
kleiner 2,4, die Nutzflächendichte NFD kleiner 0,6 sein
D2 – mittlere Dichte (BMD 2,4 bis < 4,8, NFD 0,6 bis < 1,2)
D3 – höhere Dichte (BMD 4,8 und höher, NFD 1,2 und höher)
D4 – besondere Dichte (eigenständige Gebiete mit besonderer
städtebaulicher Struktur, Nutzung und/oder besonderem
Freiflächenanteil)
Im „Verordnungstext ANHANG“ werden in Verbindung mit den Festlegungen des Verordnungstextes und den entsprechenden Plandarstellungen in den Verordnungsplänen sämtlichen Flächen laufende
Nummern samt Maßnahmen und weiteren Informationen zugeordnet.
Der Anhang zum Verordnungstext setzt sich aus folgenden Teilkapiteln
zusammen:
Maßnahmen Entwicklung freie Landschaft – Freihalteflächen
Maßnahmen Grün- und Sonderflächenentwicklung im Siedlungsgebiet
Maßnahmen räumlich-funktionale Entwicklung – bauliche Entwicklung
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Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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