Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.113

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In seiner damaligen Stellungnahme hat der Leiter des Amtes für Straßenbetrieb mitgeteilt, dass er gemeinsam mit dem Amt für Tiefbau (und bei Bedarf mit Unterstützung des Amtes für Präsidialangelegenheiten) mit dem Land Tirol Kontakt aufnehmen werde, um im Verhandlungsweg eine zufriedenstellende Lösung herbeizuführen.
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Im Jahr 2012 ist auf Weisung des Magistratsdirektors eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, um einen Vertragsentwurf auszuarbeiten, der die Übertragung betreffend die Erhaltung der Landesstraßen L und B an die Stadt Innsbruck neu regelt.
Laut erhaltener Auskunft ist bereits im Jahr 2013 ein diesbezüglicher Vertragsentwurf erarbeitet, jedoch in den darauffolgenden Jahren immer wieder adaptiert worden. Der letztgültige Vertragsentwurf ist der Landesstraßenverwaltung am
13.10.2015 zur weiteren Bearbeitung übermittelt worden. Zur Entwicklung der Angelegenheit im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 befragt, erhielt die Kontrollabteilung die Auskunft, dass der in Rede stehende Vertragsentwurf damals beim
Land Tirol zur finalen Bearbeitung auflag.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2017 teilte der Leiter des Amtes für Straßenbetrieb mit, dass die Vereinbarung im Herbst 2017 auf Verwaltungsebene ausverhandelt worden sei und diese Ende Jänner/Anfang Februar 2018 von der MA III – Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung dem StS zur Beschlussfassung vorgelegt werde.
Die diesbezügliche Nachfrage im Zuge der Follow up – Einschau 2018 hat ergeben,
dass der MA III – Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung am
07.02.2019 vom Amt der Tiroler Landesregierung ein Vertragsentwurf „betreffend
die betriebliche und bauliche Erhaltung von Landesstraßen in der Landeshauptstadt
Innsbruck“ in der nunmehr finalen Fassung übermittelt worden ist. Diese werde dem
StS zur Beschlussfassung übermittelt werden.

16

Im Rahmen ihrer Follow up – Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass der
StS in seiner Sitzung am 27.03.2019 der „Vereinbarung betreffend die betriebliche
und bauliche Erhaltung von Landesstraßen in der Landeshauptstadt Innsbruck“ (insgesamt 75,401 Fahrstreifen-km) zugestimmt hat. Die Unterfertigung des gegenständlichen Übereinkommens erfolgte seitens der Stadt Innsbruck und des Landes
Tirol am 28.03. bzw. 27.05.2019, die Rechtswirksamkeit trat mit 01.01.2019 ein.
Die der Kontrollabteilung vorliegende Vereinbarung ersetzt den bisherigen Vertrag
mit dem Bund vom 11.12.1973 betreffend die Erhaltung der Landesstraßen B sowie
jene mit dem Land Tirol vom 14.06.1978 in Bezug auf die Landesstraßen L. Ferner
sind in der neuen Vereinbarung die Errichtung und Erhaltung aller Einrichtungen zur
Regelung und Sicherung des Verkehrs einheitlich für Landesstraßen L und B geregelt. Zudem beinhaltet das im Jahr 2019 unterzeichnete Abkommen die Errichtung,
den Betrieb und die laufende Betreuung der aktuell 45 Verkehrslichtsignalanlagen
(VLSA) an Landesstraßen im Gemeindegebiet von Innsbruck.
Der bis zum Jahr 2019 hierfür verrechnete Kostenersatz hat jährlich rd. € 257,5 Tsd.
betragen. Nach Definition des Leistungsaufwandes und unter Einrechnung von
Synergien, welche sich innerhalb des Straßennetzes im Gemeindegebiet von Innsbruck ergeben, hat sich der pauschale Kostenersatz um jährlich rd. € 432,5 Tsd. auf
rd. € 690,0 Tsd. erhöht. Außerdem ist gegenüber den Vereinbarungen aus den Vorjahren eine jährliche Wertanpassung vorgesehen.

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Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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