Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.115
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Eine Abfrage bei der Follow up – Einschau 2018 brachte das Ergebnis, dass die für
Mitte 2018 beabsichtigte Beschlussfassung der Novellierung der Tarifordnung verschoben werden musste, da das Thema Vergütung für Brandsicherheitswachdienste durch die Personalvertretung aufgegriffen wurde. Entsprechend dem Verhandlungsergebnis mit der Personalvertretung ist seitens der Berufsfeuerwehr
Innsbruck eine Novellierung der Tarifordnung für Mitte 2019 angestrebt worden.
Noch vor der Follow up – Einschau 2019 wurde der Kontrollabteilung die Umsetzung
der Empfehlung (mit entsprechenden Nachweisen) mitgeteilt. Die Tarifordnung der
Feuerwehr der Stadt Innsbruck ist mit Beschluss des Gemeinderates vom
18.07.2019 angenommen worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung Teilbereiche Referat Friedhöfe
(Bericht vom 09.01.2015)
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Gemäß den Grundsätzen der Friedhofsordnung (GR-Beschluss vom 03.12.1998
i.d.F. vom 15.07.2010) wird das Benützungsrecht an einer Grabstätte über Antrag
durch bescheidmäßige Zuweisung erworben und in der Regel auf die Dauer der
jeweils einzuhaltenden Ruhefrist eingeräumt. Dieses impliziert u.a. den per Verordnung normierten Rechtsanspruch, in der Grabstätte die zulässige Anzahl von Leichen oder Urnen verstorbener Ehegatten, Verwandter, Verschwägerter oder Lebensgefährten beisetzen zu lassen.
Im Zuge ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung dabei fest, dass ein Bestattungsunternehmen mit einem Benützungsrecht für zwei Erdgräber ausgestattet worden
war, und regte an, die Ausübung des Benützungsrechtes einer juristischen Person
an einer Grabstätte (v.a. die Beziehung zwischen grabbenützungsberechtigter und
beizusetzender Person) einer rechtskonformen Regelung zuzuleiten.
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Des Weiteren konstatierte die Kontrollabteilung, dass die zum Prüfungszeitpunkt
gültige Friedhofsordnung an Samstagen sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen keine Beisetzungen und Verabschiedungen vorsah. Da demgegenüber die Aufzeichnungen der Friedhofsverwaltung zeigten, dass im Jahr 2013 an Samstagen
insgesamt 90 und im ersten Halbjahr 2014 insgesamt 43 Erdbestattungen, Verabschiedungen oder Urnenbeisetzungen ausgerichtet worden sind, hat die Kontrollabteilung eine Aktualisierung der diesbezüglichen Bestimmungen der Friedhofsordnung empfohlen.
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Ferner zeigte die Durchsicht der Friedhofsgebührenordnung, dass diese für Beisetzungen in einem Urnensammelgrab zum einen eine einmalige Grabbenützungsgebühr und zum anderen Gebührenfreiheit vorsah. Angesichts dieser Tatsache wurde
angeregt zu prüfen, ob sich die Bestimmungen der Friedhofsgebührenordnung dem
Inhalt nach widersprechen.
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Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des in der Friedhofsordnung der Stadt Innsbruck zitierten Tiroler Grundsicherungsgesetzes bereits im Jahr 2010 außer Kraft getreten sind. Die Mindestsicherung
wird seitdem durch das Gesetz vom 17. November 2010, mit dem die Mindestsicherung in Tirol (Tiroler Mindestsicherungsgesetz – TMSG) geregelt wird, organisiert.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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