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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.116

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Es wurde daher die Empfehlung ausgesprochen, auf die Änderung im Zusammenhang mit der Mindestsicherung Bedacht zu nehmen und die Begriffsbestimmungen
der Friedhofsordnung den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
22

Auch wurde dem Institut für Anatomie im Rahmen von Einzelbeisetzungen (Urne)
eine nach Ansicht der Kontrollabteilung zu hohe Administrations- und Graböffnungsgebühr in Rechnung gestellt. Demnach wurden im Jahr 2014 eine Administrationsgebühr von € 91,00 statt € 45,50 (Jahr 2013: € 89,20 statt € 44,60) und eine Graböffnungsgebühr von € 74,10 statt € 34,50 (Jahr 2013: € 72,60 statt € 33,80) verrechnet.
Im Konnex damit hat die Kontrollabteilung empfohlen, das Ergebnis der aus dem
StS-Beschluss vom 12.03.2003 abgeleiteten Gebührenvorschreibung hinsichtlich
seiner Rechtmäßigkeit zu prüfen und mit den vom GR jährlich festgelegten Gebühren abzustimmen.
Zu diesem Punkt gab das Referat Friedhöfe zur Follow up – Einschau bekannt, dass
„dem Anatomischen Institut jetzt … die reduzierten Gebühren …“ verrechnet werden
würden.

23

Zu den eben angeführten Textziffern hat der Leiter des Referates Friedhöfe im seinerzeitigen Anhörungsverfahren mitgeteilt, dass eine generelle Überholung bzw.
Aktualisierung der Rechtsgrundlagen (Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung) geplant sei.
Zum Umsetzungsstand in dieser Sache befragt, gab der Leiter des Referates Friedhöfe anlässlich der Follow up – Einschau 2015 bekannt, dass bezüglich der Aktualisierung der Friedhofsordnung sowie auch der Friedhofsgebührenordnung das Ziel
war, die Einarbeitung der offenen Punkte „bis ins III. Quartal dieses Jahres abgeschlossen zu haben“. Darauf Bezug nehmend hat die Follow up – Einschau 2016
ergeben, dass nun beabsichtigt sei, das Ergebnis der Aktualisierung der Friedhofsordnung sowie auch der Friedhofsgebührenordnung im II. Quartal 2017 an das Amt
für Präsidialangelegenheiten zu übermitteln. Auch Im Rahmen der Follow up – Einschau 2017 kündigte der Leiter des Referates Friedhöfe an, die Einarbeitung im
I. Quartal abzuschließen und das Ergebnis im II. Quartal 2018 an das Amt für Präsidialangelegenheiten zur dortigen Durchsicht weiterzuleiten
Im Zuge der Follow up – Einschau 2018 avisierte der Leiter des Referates Friedhöfe
erneut, die Einarbeitung im April 2019 abzuschließen und das Ergebnis in der Folge
an das Amt für Präsidialangelegenheiten zur dortigen Durchsicht weiterzuleiten
Am 10.10.2019 sind vom GR die Verordnungen, mit der zum einen die Friedhofsordnung für die städtischen und nichtstädtischen Friedhöfe und zum anderen die
Friedhofsgebührenordnung für die städtischen Friedhöfe in Innsbruck geändert
wurde, beschlossen worden. In weiterer Folge hat die MA I – Allgemeine Verwaltungsdienste die in Rede stehenden Verordnungen beginnend mit 16.10.2019 kundgemacht und traten diese somit am 17.10.2019 in Kraft.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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