Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

4.

G R - S i t z u n g

IV 1136/2018
Projekte im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms
(KIP)

2 2 . 0 3 . 2 0 1 8

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.03.2018:
1.

Ehrungen seitens der Stadt
Innsbruck

Der Antrag des Stadtsenates vom
21.03.2018 wird in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert.
2.

Innsbrucker Cartellverband
(ICV), Führung des Stadtwappens in Form der Anbringung in
heraldischer Form auf einer neu
anzufertigenden Standarte

Mehrheitsbeschluss (gegen GR Onay):
Antrag des Stadtsenates vom 21.03.2018:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck erteilt dem Innsbrucker Cartellverband (ICV), mit Sitz in Innsbruck und
der ZVR-Zahl 354973743, die Bewilligung
zur Führung des Stadtwappens gemäß § 5
Abs. 3 des Innsbrucker Stadtrechtes 1975
in der geltenden Fassung, in Form der
Anbringung des Stadtwappens in heraldischer Form auf einer neu anzufertigenden
Standarte, wie in der Anlage abgebildet.
3.

Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald,
Rechnungsprüfung 2017, Voranschlag - Erfolgsübersicht 2018

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.03.2018:
Der Bericht zur Rechnungsprüfung 2017
sowie der Bericht über den Voranschlag die Erfolgsübersicht 2018 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald
werden im Sinne des vorliegenden Berichtes der Rechnungsprüfung 2017 genehmigt.

GR-Sitzung 22.03.2018

Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck begrüßt das Kommunale Investitionsprogramm (KIP) der Bundesregierung. Die
Stadt Innsbruck beteiligt sich gerne daran.
Im Rahmen dieses Programms beschließt
der Gemeinderat unter anderem die
Durchführung folgender zusätzlicher Investitionsprojekte:
-

Erweiterung des Kindergartens Sieglanger um bis zu zwei Gruppen
(geschätzte Projektkosten von
€ 850.000,--)

-

Erweiterung des Kindergartens Reichenau Süd um zwei Gruppen
(geschätzte Projektkosten von
€ 1.160.000,--)

-

Errichtung eines Bildungs- und Schulzentrums im Stadtteil Wilten (geschätzte Projektkosten von
€ 8.608.000,--)

Für angeführte Projekte wird ein Zweckzuschuss nach § 2 Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) beantragt. Frau Bürgermeisterin
wird ermächtigt, die dafür notwendigen
Formulare zu unterzeichnen. Die verbleibenden Projektkosten werden von der
Stadt Innsbruck durch Kapitaltransferzahlungen an die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (Projektträgerin) übernommen.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis,
dass für das Projekt "Kindergarten Sieglanger" mit Gemeinderatsbeschluss vom
07.12.2017, ZI. IV 4691/2016, € 850.000,-im Voranschlag für das Rechnungsjahr 2018 präliminiert wurden.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird ermächtigt, die zur Durchführung der Investitionsprojekte benötigten restlichen Finanzmittel
in den Voranschlagsentwürfen 2019 und
2020 anzumelden.