Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.120
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Textziffer
Vergleich zu den während des Jahres von der Stadt zu leistenden Akontozahlungen
(brutto € 122.806,80 für das Jahr 2016) bis zum damaligen Prüfungszeitpunkt nicht.
Für den Fall, dass sich im Rahmen der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das
Jahr 2017 ein ähnlich hoher Gutschriftsbetrag wie in den Vorjahren ergeben sollte,
empfahl die Kontrollabteilung, bei der IIG KG eine Reduzierung der unterjährig zu
leistenden Akontozahlungen zu reklamieren.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren avisierte das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft, die Empfehlung der Kontrollabteilung im Zusammenhang mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung in Vormerkung zu halten.
Im vergangenen Jahr dazu befragt informierte die zuständige städtische Dienststelle
darüber, dass sie in Bezug auf Betriebs- und Heizkostenabrechnungen in engem
Kontakt mit der IIG KG stehe, allerdings keinen direkten Einfluss auf die Abrechnung
selbst habe. Die seinerzeitige Empfehlung der Kontrollabteilung sei selbstverständlich an die IIG KG herangetragen worden; die Betriebs- und Heizkostenvorschreibung war jedoch damals noch nicht angepasst worden.
Eine von der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit mit dem bei der IIG KG zuständigen Sachbearbeiter vorgenommene Abstimmung brachte das Ergebnis, dass
sich anlässlich der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2017 (erstellt
am 04.05.2018) wiederum ein hohes Guthaben von brutto € 43.351,03 ergeben hat.
Eine Anpassung der monatlich von der Stadt Innsbruck zu leistenden Akontozahlungen ist seinerzeit allerdings nicht erfolgt, weshalb die Kontrollabteilung ihre an
die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft gerichtete Empfehlung aufrecht hielt. Vom Sachbearbeiter der IIG KG wurde eine Anpassung der Akontozahlungen anlässlich der für das Frühjahr 2019 anstehenden Jahresabrechnung 2018
in Aussicht gestellt.
Wie sich bei den aktuellen Recherchen in dieser Angelegenheit zeigte, ergab die
Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Jahres 2018 (erstellt am 06.05.2019) im
Gegensatz zu den Vorjahren eine Nachzahlung im Ausmaß von brutto
€ 5.547,79. Diese Nachzahlung ist insbesondere auf die rückwirkende Verrechnung
der (erhöhten) Grundsteuer (seit dem Jahr 2015) zurückzuführen. Auf der Grundlage der Jahresabrechnung 2018 erfolgte nun ab 01.01.2020 die von der Kontrollabteilung angeregte Anpassung der monatlichen Vorschreibungen für Betriebs- und
Heizkosten seitens der IIG KG. Die ab 01.01.2020 gültige Vorschreibung wurde der
Kontrollabteilung als Nachweis zur Verfügung gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung Teilbereiche des Amtes für Land- und Forstwirtschaft
(seit Jänner 2020 Amt für Wald und Natur)
(Bericht vom 19.04.2018)
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Im Zuge der Einsichtnahme in den (Verlängerungs-)Pachtvertrag vom 04.05.2016
bzw. 13.06.2016, Zl. III-2478/2016 hinsichtlich der Achenseejagd stellte die Kontrollabteilung fest, dass das neue erstmals im Jagdjahr 2019 fällige Pachtentgelt genau dem einstigen Pachtzins für das Jahr 2015 entspricht.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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