Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.126

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Die Fachdienststelle teilte der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up – Einschau 2019 mit, dass die Kautionshöhe für die Instrumente der Musikschule der
Stadt Innsbruck mit Beginn des Schuljahres 2019/20 entsprechend dem Beschluss
des StS vom 08.05.2019 auf € 220,00 angehoben wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

34

Die Einschau zeigte, dass bei den städtischen Musiklehrern auch Überstunden bzw.
Mehrstunden angefallen sind, welche zur Auszahlung gelangten. Einzelne Stichproben brachten aus Sicht der Kontrollabteilung das Ergebnis, dass die Ausbezahlung
von Überstunden bzw. Mehrstunden teilweise im Zusammenhang mit den praktizierten Abschlagsstunden bzw. Vorbereitungsstunden und erhöhten Werteinheiten
(Faktor 1,5) im Zusammenhang standen.
Im Sinne der in diesem Kapitel beschriebenen Anrechnung, Wertung sowie Abrechnung und Ausbezahlung von Unterrichtsstunden bei der Musikschule Innsbruck,
empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen eine Überprüfung der angewandten Praxis bezüglich der jeweiligen rechtlichen Grundlage. Da zum Prüfungszeitpunkt das Ergebnis der Begutachtung des Gesetzesvorschlages der Stadt
Innsbruck bezüglich der Musiklehrpersonen noch nicht feststand, waren aus Sicht
der Kontrollabteilung die geltenden Rechtsvorschriften der jeweiligen Einzelverträge
umzusetzen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Abgeltung
von Mehrstunden einer Regelung unterzogen werde.
In diesem Fall antwortete das zuständige Amt für Personalwesen auf die Nachfrage
der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up – Einschau 2018, dass die Neuregelung einen erheblichen Eingriff in die bestehende Struktur darstelle und Verhandlungen mit der Musikschule und der Dienststellenpersonalvertretung noch nicht abgeschlossen waren.
Die neuerliche Abfrage anlässlich der Follow up – Einschau 2019 zu gesetzten Maßnahmen zeigte, dass mit Beschluss des Stadtsenates vom 14.08.2019 die Stadt
Innsbruck an das Land Tirol herangetreten ist, um das Dienstrecht für die Musikpädagogen der städt. Musikschule gesetzlich neu zu regeln. Die Verhandlungen mit
der zuständigen Abteilung beim Amt der Tiroler Landesregierung waren zur Zeit der
Abfrage noch im Gange.
Im Einvernehmen mit der Personalvertretung werde der Entwurf für das neue
Dienstrecht abgewartet, um die empfohlene Regelung umzusetzen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

35

Für Landesmusikschulen sah das T-MG in § 6 Abs. 1 lit. c vor, dass der sog. Gemeindebeitrag der Ortsgemeinde(n) 45 % des Personalaufwandes (Leiter und Lehrer sowie erforderliches Kanzleipersonal) zu ersetzen hat. Der Landesanteil betraf
somit 55 % des hier beschriebenen Personalaufwandes. Die gleiche prozentuelle
Aufteilung war bei Landesmusikschulen für die Förderung von Musikschulinstrumenten vorgesehen.

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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