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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.132

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(neuen) VRV 2015. Im Anhörungsverfahren sagte die MA IV die Umsetzung der von
der Kontrollabteilung ausgesprochenen Empfehlung zu.
Zur letztjährigen Follow up – Einschau verwies das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV darauf, dass die Empfehlungen der Kontrollabteilung im Rahmen der Arbeiten zur Erstellung der Vermögens- und Schuldenrechnung 2018 eingearbeitet und dokumentiert werden würden.
Im Zuge der erneuten Rückfrage der Kontrollabteilung informierte der Leiter des Referates Vermögensrechnung über die Umsetzung der Anregung. Auf Basis der vorliegenden Abrechnungen der IISG (und des Amtes für Wald und Natur) sind in der
Vermögensrechnung für die Umbrüggler Alm – unter Berücksichtigung der von der
Kontrollabteilung aufgezeigten Zahlungen – Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Anschaffungswert von € 728.461,77 erfasst worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zusätzlich zum Pachtzins sind von der Pächterin sämtliche Kosten für Strom, Telefon, Gas, Heizmaterial, Schneeräumung, Kanalgebühren, Kosten (Gebühren) für
Rauchfangkehrung, Kanalräumung, Beleuchtung, Versicherung gegen Brandschaden, Haftpflicht und Glasbruch sowie alle öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, wie insbesondere Grundsteuer und Müllabfuhr zu entrichten.
Wie die dahingehende Überprüfung der Kontrollabteilung zeigte, werden auf dem
bei der IISG für die diesbezügliche Verrechnung der Betriebskosten eingerichteten
Konto unterjährig die Kosten für Versicherungen und die Müllgebühren erfasst. Gemäß der maßgeblichen Vereinbarung im Pachtvertrag hat die Abrechnung der „Betriebskosten für Brandversicherungen etc.“ bis spätestens 30.06. des Folgejahres
durch die IISG zu erfolgen. Die (Betriebskosten-)Abrechnungen für die Jahre 2016
und 2017 wurden von der IISG am 14.03.2017 und am 12.03.2018 vorgenommen.
Wie die Sichtung des bei der IISG für die Pächterin geführten Bestandnehmerkontos
zeigte, waren die ihr von der IISG vorgeschriebenen (Betriebs-)Kosten der Jahre
2016 bzw. 2017 zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung der Kontrollabteilung Mitte
April 2018 lediglich teilweise bezahlt. Der gesamte Rückstand daraus belief sich
zum damaligen Prüfungszeitpunkt auf € 4.565,43 zuzüglich insgesamt € 7,00 an
offenen Mahnspesen und bezog sich auf offenbar bis damals nicht bezahlte Müllgebühren.
Die Kontrollabteilung empfahl der IISG, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landund Forstwirtschaft sowie der Pächterin der Umbrüggler Alm die Nichtzahlung der
Müllgebühren zu besprechen und um eine Bezahlung dieser bislang nicht beglichenen Betriebskosten bemüht zu sein.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren gab die IISG an, dass sie am 11.07.2018 eine
Zahlung für die Müllgebühren der Jahre 2016 und 2017 erhalten habe. Dies wurde
der Kontrollabteilung im Zuge ihrer ersten diesbezüglichen Follow up – Einschau
anhand eines Bestandnehmerkontoauszuges nachgewiesen. Für die Kontrollabteilung war dabei ersichtlich, dass von der Pächterin offensichtlich lediglich ein Teilbetrag im Ausmaß von € 1.920,00 (für die Jahre 2016 und 2017) bezahlt worden ist.

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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