Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.149
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Aktuell sagte der Leiter der MA IV – so wie im vergangenen Jahr auch – zu, dass
die Anregung der Kontrollabteilung bei der (bevorstehenden) Berichtsausarbeitung
(zum 31.12.2019) berücksichtigt werden wird. Dies insofern, als darin bezüglich der
Immobilienerträge die letztverfügbaren Informationen abgebildet werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Jahr 2010 wurden im Bereich des Griesauweges südlich des Gewerbegebietes
Roßau von der Stadt Innsbruck im Rahmen des Immobilienteiles GESB die drei
Grundstücke Nr. 579/3, 589 und 590 – alle KG Amras – erworben.
Mittlerweile hat sich die Fläche des Grundstücks Nr. 579/3 infolge von insgesamt
drei Tauschgeschäften deutlich verringert. Beim flächenmäßig größten Tausch
wurde der betroffene Teil des Grundstücks Nr. 579/3 im Ausmaß von 4.633 m² gegen Grundstücksflächen südlich des „Tivoli Stadion Tirol“ getauscht.
Diesem dritten Tauschgeschäft liegt der Beschluss des Gemeinderates vom
05.11.2015 zugrunde. Gemäß der in der Vorlage des Amtes für Finanzverwaltung
und Wirtschaft der MA IV vom 21.10.2015 enthaltenen weiterführenden Erklärung
seien diese Grundstücksflächen (unter anderem) für das geplante Football-Zentrum
vorgesehen. Weiters wurde in der Amtsvorlage darauf verwiesen, dass das Grundstück Nr. 579/3 von der Stadt aus Geldmitteln des GESB finanziert worden ist und
die durch den Tausch eintretende Flächenverkleinerung klarerweise auch den Wert
des Grundstückes vermindert. Da die Gegenleistung voraussichtlich als Teil des geplanten Football-Zentrums kaum künftige Erträge für Pensionszahlungen erwarten
lässt, muss ein Wertausgleich für die reduzierte Fläche anderweitig erfolgen. Von
der MA IV wurde vorgeschlagen, dass bei einer Veräußerung eines oder mehrerer
der erworbenen Grundstücke der Erlös ausgleichshalber dem Gestellungsbetrieb
zufließen soll. Diesem Vorschlag wurde vom Gemeinderat in der Beschlussfassung
gefolgt.
In Verbindung mit den Tauschtransaktionen hinsichtlich des Grundstücks Nr. 579/3
erinnerte die Kontrollabteilung an den Beschluss des Gemeinderates vom
05.04.2002, wonach der im Rahmen des Verkaufs von städtischen Anteilen an der
IKB AG an die TIWAG erzielte Veräußerungserlös mit einer Zweckwidmung versehen worden ist. Durch die aus städtischer Sicht nachvollziehbaren Tauschgeschäfte
zur Realisierung verschiedener Vorhaben, soll/darf – so interpretiert die Kontrollabteilung den seinerzeitigen Beschluss bzw. auch die dargelegten Ausführungen und
Beschlussvorschläge der MA IV – das Immobilienportfolio Gestellungsbetrieb nicht
geschmälert werden.
Vom externen Controller wurde bereits für das Jahr 2024 das gänzliche Aufbrauchen der Finanzveranlagungen des GESB prognostiziert. Aufgrund dieses Umstandes und der obigen Argumentation empfahl die Kontrollabteilung, den wegen der
aufgezeigten (drei) Tauschgeschäfte für das Grundstück Nr. 579/3 notwendigen
Wertausgleich in die im Detail noch auszuarbeitenden strategischen Überlegungen
bezüglich der Verwertung von Immobilien miteinzubeziehen. Im Anhörungsverfahren verwies die MA IV darauf, dass von ihr auf die Notwendigkeit dieses Wertausgleiches hingewiesen wurde/wird und der Finanzbeirat mit der Thematik befasst
wurde/werden wird.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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