Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.167

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Im Zuge der Follow up – Einschau 2019 hat die IIG KG mittels der Beilage mit der
Bezeichnung „Check steuerfreie Vermietung 2018“ nachgewiesen, dass aus der
letzten Überprüfung lediglich vier Objekte aus dem hoheitlichen Bereich übergeblieben sind, bei denen „mehr Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug resultiert“. Ein Wechsel zur steuerfreien Vermietung wurde infolge bevorstehender (Bau-)Maßnahmen
und nach Rücksprache mit einem Steuerberater nicht vorgenommen.
Des Weiteren gab die Gesellschaft wieder, dass die in Rede stehende (aufwändige)
Auswertung mangels Kapazitäten bzw. im Hinblick auf andere Prioritäten für das
Jahr 2019 nicht durchgeführt worden ist und nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit nicht – wie vorerst angedacht – einmal jährlich
erfolgen werde. Die nächste Auswertung und Überprüfung sei seitens der Gesellschaft für das Jahr 2020 eingeplant und werde auch die zuständige Führungskraft
der Stadt Innsbruck über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.

4 Berichte über laufende Gebarungsüberwachungen/Belegkontrollen
4.1 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
III. Quartal 2018
(Bericht vom 20.12.2018)

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Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Kinder,
Jugend und Generationen an die IVB behoben. Dabei wurde vom betroffenen Amt
der sich für den Monat Juli 2018 ergebende Förderungsbetrag im Zusammenhang
mit dem Frauen-Nachttaxi überwiesen.
Dieser Auszahlung liegt ein zwischen der Stadt Innsbruck und der IVB abgeschlossener Vertrag vom 27.06.2002 (samt mehreren Nachträgen) über die Einrichtung
eines Frauen-Nachttaxis zugrunde.
Die Einrichtung des Frauen-Nachttaxis ist gemäß den Bestimmungen des ursprünglichen Vertrages auf Fahrten innerhalb des Stadtgebietes von Innsbruck beschränkt
und war täglich zwischen 21:00 Uhr und 02:00 Uhr (zum damaligen Prüfungszeitpunkt bis 04:00 Uhr verlängert) (November bis März ab 20:00 Uhr) erhältlich. Dieser
Nachtfahrdienst bietet Mitfahrgelegenheit für sämtlichen Frauen und Mädchen sowie Kinder beiderlei Geschlechts bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Begleitung
von Frauen. Die IVB bedient sich zur Durchführung ihrer Fahrtleistungen selbständiger Taxiunternehmen. Der Selbstbehalt für alle Nutzerinnen betrug zum Zeitpunkt
des seinerzeitigen Vertragsabschlusses einheitlich € 3,30 (zum damaligen Prüfungszeitpunkt auf € 4,90 erhöht).
Jährlich wurde in dem zwischen der Stadt Innsbruck und der IVB abgeschlossenen
Vertrag anfänglich ein maximaler Förderungsbetrag von € 22.000,00 (zum damaligen Prüfungszeitpunkt auf € 70.000,00 erhöht) festgeschrieben.
Der zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung der Kontrollabteilung letztgültige 6. Nachtrag zum Ursprungsvertrag vom 27.06.2002 datiert vom 02.06.2014 und beruhte auf
einer entsprechenden Beschlussfassung des Stadtsenates in seiner Sitzung vom
08.10.2013. Der Stadtsenat folgte dabei den Empfehlungen der Fachdienststelle,

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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