Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.200
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Fehlende Weiterleitung
eines 1. Teilbetrages
der FAG-Mittel an IVB
Empfehlung
Im Rahmen der gegenständlichen Belegkontrolle wurden von der Kontrollabteilung auch die dahingehenden Geldmittelvereinnahmungen
und -weiterleitungen der vergangenen Jahre einer Prüfung unterzogen. Im Ergebnis wurde dabei von ihr festgestellt, dass nach ihrer Einschätzung die 1. Tranche des Jahres 2017 im Ausmaß von
€ 1.392.000,00 bislang nicht an die IVB zur Weiterleitung gelangt ist.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV, diesen Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls eine (nachträgliche) Weiterleitung des offenen Betrages an
die IVB vorzunehmen.
Im Anhörungsverfahren wurde von der Fachdienststelle angemerkt,
dass ihr die von der Kontrollabteilung thematisierte fehlende Weiterleitung von FAG-Mitteln seit dem vergangenen Jahr bekannt sei. Zur
Korrektur wurde angekündigt, dies im heurigen Jahr im Wege eines
Nachtragskredites zu bereinigen.
3 Gewährleistungsbegehungen
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Freigabe des Haftbriefs Im Zuge der Abrechnung von im Auftrag und auf Rechnung der Stadt
bzw. Mangelbehebung
Innsbruck durchgeführten Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich im
oder Ersatzvornahme
Verkehrswegebau (Amt für Tiefbau) – erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten
Gewährleistung der Einbehalt einer finanziellen Sicherstellung, welche
in den überwiegenden Fällen durch eine Bankgarantie bzw. einen
Haftbrief abgelöst wird. Vor Ablauf dieser Bankgarantie bzw. vor Ende
des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers
und des Stadtmagistrats Innsbruck in der Regel eine gemeinsame
Beschau der besicherten Leistung durch.
Drei Begehungen im
IV. Quartal 2019
Im vierten Quartal 2019 fanden drei Gewährleistungsbegehungen
statt. In zwei Fällen wurden keine gewährleistungsrelevanten Mängel
festgestellt. Die Haftbriefe wurden folglich vorbehaltslos freigegeben.
In einem Fall wurde eine Verlängerung der Gewährleistung um 6 Monate mit anschließend erneuter Besichtigung der betroffenen Bauteile
vereinbart, in dessen Rahmen das weitere Vorgehen beschlossen
wird.
Aufgrund der einvernehmlich zwischen dem ausführenden Unternehmen und der Stadt Innsbruck getroffenen Vereinbarungen (Gewährleistungsverlängerung und neuerliche Begehung) und des verhältnismäßig geringen monetären Anteils der betroffenen Anlagen im Vergleich zur Schlussrechnungssumme wurde auf eine Verlängerung der
bestehenden Bankgarantie bzw. einer im Verhältnis zu den betroffenen Bauteilen reduzierten neuen Bankgarantie verzichtet.
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Zl. KA-00729/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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