Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.171

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Frage 9:

Welchen Einfluss haben Sie als Bürgermeister der Stadt Innsbruck auf die bisherigen Verhandlungen mit den GrundbesitzerInnen genommen, um schnellstmöglich
eine diesbezügliche Einigung zu erzielen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 8. Teilweise hat der Bürgermeister selbst Gespräche
geführt.

Frage 10:

Welche konkreten Lösungsvorschläge haben Sie als Bürgermeister der Stadt Innsbruck in die Verhandlungen eingebracht, damit eine gegenständliche Einigung
mit den GrundbesitzerInnenn auf der Nordkette schnellstmöglich erfolgen kann?

Antwort:

Das Ziel ist die Ermöglichung der 3er-Abfahrt in einer Weise, dass die
GrundeigentümerInnen nach gleichen Grundsätzen behandelt werden.

Frage 11:

Wann haben Sie als Bürgermeister der Stadt Innsbruck diese Lösungsvorschläge
in die Verhandlungen eingebracht, damit eine gegenständliche Einigung mit den
GrundbesitzerInnen auf der Nordkette schnellstmöglich erfolgen kann?

Antwort:

Der Bürgermeister steht laufend im Austausch mit allen Beteiligten. Wie die
konkrete Lösung am Ende des Tages aussieht, ist dem Verhandlungsprozess geschuldet.

Frage 12:

Welche konkreten politischen Schritte haben Sie als Bürgermeister der Stadt Innsbruck seit Ihrem Amtsantritt gesetzt, um eine Einigung mit den GrundbesitzerInnen auf der Nordkette gegenständlich zu erzielen? (Bitte um konkrete Aufstellung
mit Datumsangabe)

Antwort:

Eine Auflistung sämtlicher Gespräche, Beratungen und Verhandlungen ist
nicht möglich. Die Kontakte sind oft mündlich und für eine Zusammenstellung zu häufig.

Frage 13:

Warum haben Sie als Bürgermeister der Stadt Innsbruck GR Thomas Schultze
trotz jahrelangen Scheiterns der Verhandlungen mit den GrundbesitzerInnen auf
der Nordkette das diesbezügliche Verhandlungsmandat nicht entzogen?

Antwort:

Der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen zur 2er-Abfahrt belegen – im
Gegenteil zu der Behauptung in der Fragestellung – den Verhandlungserfolg.

Frage 14:

Sollte GR Thomas Schultze tatsächlich im Rahmen der Verhandlungen die Stadt
Innsbruck nach außen vertreten, aufgrund welcher Rechtsgrundlage darf der jetzige GR Thomas Schultze von Beginn an seiner Verhandlungstätigkeit die Stadt
nach außen vertreten? (Es wird daran erinnert, dass Thomas Schultze bei Beginn
seiner gegenständlichen Verhandlungstätigkeit noch nicht Gemeinderat der Stadt
Innsbruck war!)

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