Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.33

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(zu Punkt 22.9)

FPÖ RUDI FEDERSPIEL
StR Rudi Federspiel
StRin Andrea Dengg

GR Andreas Kunst

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

KO Markus Lassenberger

,

KO Stv. Maximilian Kurz

2 (1. Mai 2020

yttMsuMote

GR Bernhard Schmidt
GRin Debroah Gregofre

GRin Astrid Denz

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Innsbruck, am 13.05.2020

Antrag

betreffend die Übermittlung des Mitschnitts der Gemeinderatssitzung vom 30.04.2020
Der Gemeinderat möge beschließen:

Herr Bürgermeister wird beauftragt, die zuständigen Dienststellen des Stadtmagistrats
anzuweisen, den im Gemeinderat vertretenen Wählergruppen je eine Kopie des Mitschnitts
der Gemeinderatssitzung vom 30.04.2020 in einem gängigen elektronischen Datei-Format zu
übermitteln.

Begründung:

§ 25 Abs. 1 IStR - sowie wortident § 5 Abs. 1 GOG - bestimmen: „Die Sitzungen des
Gemeinderates sind öffentlich. Jedermann ist nach Maßgabe des vorhandenen Platzes
berechtigt zuzuhören. Die Übertragung der Gemeinderatssitzungen im Internet mit einer
Bildfixierung auf den jeweiligen Redner und die Verwendung eines Tonträgers als Hilfsmittel
des Schriftführers für die Erstellung der Niederschrift sind zulässig. Ob und inwieweit Ton- und
Bildaufnahmen darüber hinaus zulässig sind, hat der Gemeinderat zu beschließen.“

Wenn das Geschehen im Zuge von Gemeinderatssitzungen der Öffentlichkeit mittels des
elektronischen Datenverkehrs zugänglich gemacht wird (was für den Bürger auch die
Anfertigung eines Mitschnitts ermöglicht), so muss es erst recht den im Gemeinderat
vertretenen Wählergruppen möglich sein, auf dieses Material zuzugreifen, und zwar auch nach
der Sitzung.

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