Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.58

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Zur Sicherheit und Beschaffenheit der Gehwegverbreiterung:

Wenn die tempor äre Gehwegverbreiterung den Sinn haben soll, dass die Fu ßgä nger
aufgrund COVID19 Abstand halten k önnen, so ergibt es keinen Sinn, dass entlang der
Gehwegverbreiterung gro ße Blumentö pfe aufgestellt wurden, die wiederum den
Gehweg verengen.
So ist die Gehwegverbreiterung aufgrund der immer noch vorhandenen Gehsteigkante auch nicht barriererfrei, und eine Ben ützung der Gehwegverbreiterung ist daher
nur f ür Menschen mö glich, die ohne k örperliche Beeinschä nkungen eben diese Ver breiterung nutzen k önnen. Für blinde Menschen birgt diese Gehwegverbreiterung
Gefahren, und ist definitiv nicht benützbar. Eine Diskriminierung von Menschen mit
körperlicher Beeintr ä chtigung liegt hier eindeutig vor.
Die durchschnittliche Fu ßgä ngerfrequenz rechtfertigt die COVID19 Massnahmen
nicht. Wirtschaftstreibende, wie auch die Wirtschaftskammer als Interessensvertretung haben sich gegen diese Ma ß nahme ausgesprochen.
Es ist sehr bedenklich, dass der B ürgermeister und die zust ä ndige Ressortleiterin ge meinsam mit den Gr ünen das Corona - Virus, und die damit kurzfristig beschlossene
Gesetzeslage auf Bundesebene dazu missbrauchen, um parteiideologisches Wunschdenken umzusetzen. Dass der Bürgermeister den Gemeinderat über eine derartige
tempor ä re COVID19 Massnahme, ebenso wie über die Errichtung von Fu ß gä nger stra ß en bei der Gemeinderatssitzung am 30. April 2020 zumindest nicht informiert
hat, widerspricht den demokratischen Spielregeln einer Stadt und seinen Wahlver sprechungen. ( ES GEHT AUCH ANDERS, Georg Willi plakativ 2018)

Der sonnenbadende Hund beweist die Nichterforderlichkeit der Ma ßnahme aufgrund
COVID19