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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf

- S.22

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Das Referat für Liegenschaftsangelegenheiten der MA I hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens angekündigt, die Standorte im Hinblick auf die Konkurrenzfrage
mit Blumengeschäften zu prüfen und sodann entsprechend dem Ergebnis entweder auf eine vertragliche Regelung oder auf die Entfernung der Automaten hinzuwirken.
Der Sachverhalt wurde vom Referat Liegenschaftsangelegenheiten im Jahr 2016
noch keiner Erledigung zugeführt und war zum Zeitpunkt der Follow up – Einschau
2016 daher noch offen.
25

Die Leiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten teilte der Kontrollabteilung im Zuge der Follow up – Einschau 2017 mit, dass nach Klärung der Konkurrenzfrage mit allfälligen in der Nähe befindlichen Blumengeschäften auf eine vertragliche Regelung oder eine Entfernung der Automaten hingewirkt werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Prüfung von Teilbereichen des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen
(Bericht vom 03.06.2015)

26

Im Zusammenhang mit der Darstellung der im Referat definierten Produkte nahm
die Kontrollabteilung auch Einsicht in die Stundenaufzeichnung bzw. -verteilung
der Funktionsmatrix der geprüften Dienststelle. Diese zeigt die von den Bediensteten im Rahmen ihrer Produktzuordnung auszuführenden (allgemeinen) Grund- und
Fachaufgaben.
Dabei war für die Kontrollabteilung auffällig, dass bei den Fachaufgaben „Pfändungsverfahren“, „Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen“ sowie „Urkunden-(Legitimations-)ausstellungen“ des Produktes 3321 (Vollziehung der Gewerbeordnung)
und bei der Fachaufgabe „Verfahren nach dem Arbeitsüberlassungsgesetz und
dem Arbeitsmarktförderungsgesetz“ des Produktes 3322 (Vollziehung gewerberechtlicher Nebengesetze und Verordnungen bzw. gewerberechtsnaher Vorschriften) in der Funktionsmatrix kein Mitarbeiter bzw. keine Arbeitszeit zugeteilt war.
Die Kontrollabteilung regte daher an zu prüfen, inwieweit die genannten Themen
weiterhin als eigenständige Fachaufgaben geführt werden müssen, oder ob sie
auch bei einer anderen Fachaufgabe subsumiert werden können.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren wurde dazu von der betroffenen Dienststelle keine Stellungnahme abgegeben. Anlässlich der Follow up – Einschau 2015 teilte der seinerzeitige Leiter des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen (mittlerweile Vorstand des Amtes für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht) mit, dass
die von der Kontrollabteilung genannten Fachaufgaben künftig neu eingeteilt werden würden. Pfändungsverfahren, Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Urkunden-(Legitimations-)ausstellungen würden unter der Fachaufgabe Gewerbeverfahren des Produktes 3321 subsumiert und aus diesem Grund dafür keine eigens
festgesetzten Stunden ausgewiesen. Bei der Fachaufgabe Verfahren nach dem
Arbeitsüberlassungsgesetz und dem Arbeitsmarktförderungsgesetz wäre kein
Handlungsbedarf gegeben, da de facto kein Arbeitsaufwand anfalle. Der Vollzug
dieser Änderungen in der Funktionsmatrix der Dienststelle wurde damals gemäß
telefonischer Rücksprache des Vertreters der Kontrollabteilung für Ende April 2016
avisiert.

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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