Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf

- S.54

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- 379 -

Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl.
Bgm. Willi: Ich danke GR Mag. Stoll für
diesen brillanten Nachhilfeunterricht für
GR Depaoli. An seiner Stelle würde ich sogar dafür bezahlen, denn GR Mag. Stoll hat
sehr einfach und klar erklärt, weshalb die
Welt etwas komplizierter ist, als GR Depaoli
sich das vorstellt. (Beifall)
Stellen Sie sich Folgendes vor: Der Jahresabschluss für das Jahr 2020 wird von der
Kontrollabteilung geprüft. Sie prüft die Aufnahme eines € 10 Mio.-Darlehens durch die
Stadt Innsbruck. Die MitarbeiterInnen der
Kontrollabteilung sehen, es gab wie jedes
Jahr eine Ausschreibung, welche den günstigsten Anbieter für die € 10 Mio. sucht. Mit
den Angeboten befasst sich der hochanerkannte Finanzbeirat der Stadt Innsbruck.
FD Mag. Müller sagte im Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen GR Depaoli war dabei und hat es gehört -,
dass er die Angebote verglich und zur Erkenntnis kam, dass das beste Angebot von
der Austrian Anadi Bank AG kommt.
Nehmen wir an, wir folgen der Empfehlung
von GR Depaoli, entscheiden uns dennoch
für das Angebot der Hypo Tirol Bank AG
(HYPO) und bezahlen am Ende des Tages
über € 300.000,-- mehr für dieses Darlehen.
Was würde die Kontrollabteilung in ihren
Bericht schreiben? Was habt ihr hier getan,
das ist ungeheuerlich! Hier wurde Steuergeld über die Maße ausgegeben und man
entschied sich nicht für das beste Angebot!
Was würde als Nächstes geschehen?
GR Depaoli würde sagen: Herr Bürgermeister hat zu verantworten, dass der Gemeinderat einen falschen Beschluss fasste! Ich
wäre wieder der Böse. Wir sollten froh sein,
dass wir geordnete Verhältnisse haben,
dass alle Unterlagen wohl vorbereitet sind
und das beste Angebot jetzt zur Abstimmung vorliegt. Ich bitte um Zustimmung.
(Beifall)
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FPÖ, FRITZ und ALI, 10 Stimmen; gegen NEOS und GERECHT, 3 Stimmen):
Der Antrag des Ausschuss für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen (Seite 375)
wird angenommen.
GR-Sitzung 25.06.2020

20.

IV 5295/2020
Vorlage der Jahresrechnung, der
Vermögensrechnung und des Beteiligungsberichts 2019 im Sinne
der Bestimmung des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975

Bgm. Willi: Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, hat die
Jahresrechnung 2019 nach Abschluss der
Kassen- und Rechnungsbücher zum
31.12.2019 fertig gestellt. Ebenso hat die
Abteilung die Vermögensrechnung 2019
zum Stichtag 31.12.2019 und den Beteiligungsbericht 2019 erstellt. Dieser enthält
die Daten aus den Jahresabschlüssen 2018
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) der
einzelnen Unternehmen. Er ist im Sinne des
§ 17 Abs. 2 Z 13 Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) ebenfalls
beigelegt.
Gelegenheit zur Einsicht in alle Rechenwerke hat zwischen 04.05.2020 und
19.05.2020 bestanden. Die Auflage haben
wir durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht. Die Nichteinhaltung der in § 73
Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) festgelegten Frist für die
Vorlage des Entwurfes des Rechnungsabschlusses (30.04.) ist durch § 10 Tiroler COVID-19-Gesetz gedeckt.
Die Jahresrechnung 2019 weist für den ordentlichen Haushalt ein Anordnungssoll bei
den Einnahmen von € 402.886.236,35, bei
den Ausgaben von € 390.909.152,08 auf.
Damit ergibt sich ein Sollüberschuss von
€ 11.977.084,27. Die Detailrechnungsergebnisse lesen Sie bitte in der Jahresrechnung nach. Diese können alle Mitglieder
des Gemeinderates auf der Plattform einsehen. Herr Bürgermeister wird laut § 73
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) gebeten, die Jahresrechnung
2019, die Vermögensrechnung 2019 und
den Beteiligungsbericht 2019 der Kontrollabteilung zur Vorprüfung zuzuweisen.
Diese Unterlagen werden in der Folge dem
gemeinderätlichen Kontrollausschuss zur
Prüfung und Antragstellung vorgelegt.
Es wird zur Kenntnis genommen.