Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf

- S.65

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28.

MagIbk/31924/SP-BB-AM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AM-B23, Amras, Bereich
Amraser-See-Straße 4, Amraser
Straße 87a und 89 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. AM-B15
und Nr. AM-B15/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Kurz und GR Lassenberger,
2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.06.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AM-B23, Amras, Bereich Amraser-SeeStraße 4, Amraser Straße 87a und 89 (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. AM-B15
und Nr. AM-B15/1), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2016, wird beschlossen.
29.

MagIbk/30905/SP-BB-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B12/3, Pradl-Reichenau, Bereich östlich der PrinzEugen-Straße und westlich der
Fennerstraße zwischen Kärntner
Straße und Pradler Saggen (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. RE-B12), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Kurz und GR Lassenberger,
2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ
und GERECHT, 10 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.06.2020:

GR-Sitzung 25.06.2020

Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE-B12/3, Pradl-Reichenau, Bereich
östlich der Prinz-Eugen-Straße und westlich
der Fennerstraße zwischen Kärntner Straße
und Pradler Saggen (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. RE-B12), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
30.

MagIbk/32311/SP-FW-HA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F44, Höttinger Au,
Bereich Fürstenweg Nr. 127 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F1), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.06.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F44, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 127 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.