Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf
- S.26
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Im Rahmen der Follow up – Einschau 2015 teilte die geprüfte Dienststelle diesbezüglich mit, dass nach eingehender Prüfung und nach Rücksprache mit dem Ortsbauernobmann von Mühlau sowie dem Gebietsbauernobmann von Innsbruck neue
landwirtschaftliche Pachtpreise – je nach Nutzungsart – festgesetzt worden sind.
Diese werden im Rahmen der Anpassung des Entgeltkatalogs vom 24.02.2010
dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang werde auch die Festsetzung einer Verwaltungspauschale für den Abschluss
von landwirtschaftlichen Pachtverträgen vorgeschlagen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2016 berichtete das Referat Liegenschaftsangelegenheiten, dass der derzeit gültige Entgeltkatalog evaluiert und sämtliche
Entgeltspositionen auf deren Angemessenheit hin überprüft werden. Der überarbeitete Erstentwurf sei noch mit den betroffenen Dienststellen zu akkordieren und
dem StS zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung empfohlen, dem jeweiligen Bestandnehmer die von der Stadt Innsbruck für ein zur Nutzung an Dritte überlassenes städtisches Privatgrundstück zu bezahlende Grundsteuer zu verrechnen oder die
Grundsteuer in Form einer Pauschale zu überwälzen, falls diese für die zu vermietende Liegenschaft aus einer Grundsteuersammelvorschreibung nicht herausgerechnet werden kann.
Dazu bemerkte die Kontrollabteilung, dass mehreren Bestandnehmern von der
IISG eine Grundsteuerpauschale in Höhe von € 0,005 pro m² und Jahr vorgeschrieben worden ist, obwohl keine Vorschreibung dieser Vergütung in dem vom
StS am 24.02.2010 beschlossenen Entgeltkatalog vorgesehen ist.
Zur Follow up – Einschau 2015 berichtete das Referat Liegenschaftsangelegenheiten, dass die Grundsteuerpauschale im Rahmen der Anpassung des Entgeltkataloges dem StS zur Beschlussfassung vorgelegt werde und gab das betreffende
Referat im Zuge der im Folgejahr durchgeführten Follow up – Einschau bekannt,
dass sich die Aufnahme der Grundsteuerpauschale in den Entgeltkatalog in Ausarbeitung befindet. Nach Abschluss der hierfür erforderlichen Abstimmungsgespräche werde der Entgeltkatalog dem StS zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Recherchen der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up – Einschau 2017 haben ergeben, dass der StS in seiner Sitzung vom 18.07.2017 den vom Referat
Liegenschaftsangelegenheiten vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt hat und
diese mit 01.09.2017 in Kraft getreten sind.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung von Teilbereichen des Amtes für Grünanlagen
(Bericht vom 08.10.2015)
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Im Bereich der Einnahmen waren die Leistungserlöse die finanziell umfangreichste
Position des Unterabschnittes 815000 Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze. Die Vorschreibungen an die IIG & Co KG betrafen im Jahr 2014 rd. 80 % des
finanziellen Volumens der Post 810000 Leistungserlöse für die Verrechnung gegenüber Dritter. Der Kontrollabteilung lag bezüglich des Leistungsaustausches ein
Vereinbarungsentwurf zwischen der IIG & Co KG und der Stadt Innsbruck aus
dem Jahr 2005 vor. Seit dem Jahr 2005 des angesprochenen Vertragsentwurfes
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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