Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf
- S.30
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Im Rahmen der letzten beiden Follow up – Nachfragen informierte die Dienststelle
über ihre Aktivitäten in diesem Bereich.
Aktuell berichtete der zuständige Amtsvorstand, dass im Zusammenhang mit den
Betriebsbeiträgen seit dem vergangenen Schuljahr 2016/2017 mit den beitragspflichtigen Gemeinden jeweils schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen werden.
Nach Einlagen der unterfertigten Vereinbarungen sind seitens des Amtes die Kostenvorschreibungen an die Gemeinden erstellt und die diesbezüglichen Zahlungen
vereinnahmt worden. Diese Regelung werde auch künftig so beibehalten. Zum
Nachweis wurden der Kontrollabteilung die maßgeblichen Unterlagen einer betroffenen Tiroler Gemeinde bereitgestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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So wie sich die Situation im Rahmen der bereitgestellten historischen Prüfungsunterlagen für die Kontrollabteilung präsentierte, gingen die zum Prüfungszeitpunkt
verrechneten Betriebsbeiträge auf Berechnungen aus den Jahren 1986 bzw. 1987
zurück. Nachdem bis zum Zeitpunkt der Prüfung nahezu 30 Jahre vergangen waren, empfahl die Kontrollabteilung, die Höhe dieser – zwar valorisierten – Kostensätze aufgrund allfälliger eingetretener Änderungen in der Kosten- und Erlösstruktur bei den städtischen Pflichtschulen zu hinterfragen. Gegebenenfalls wären die
Betriebsbeiträge – bei Anwendung eines allfälligen schriftlichen Vertrages – unter
Berücksichtigung aktueller Berechnungen neu festzusetzen bzw. mit den betroffenen Gemeinden neu zu verhandeln.
Im Anhörungsverfahren kündigte das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft an,
der Empfehlung der Kontrollabteilung zu folgen.
Zur Follow up – Einschau 2015 teilte die betroffene Dienststelle mit, dass eine
grundsätzliche Neuberechnung und allfällige Neuverhandlung mit anderen Gemeinden der Unterstützung weiterer städtischer Dienststellen bedürfe.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 kündigte das Amt für Schule und Bildung an, dass die Betriebsbeiträge für das aus damaliger Sicht kommende Schuljahr 2017/2018 neu berechnet werden würden.
Erneut dazu befragt wurde vom Amt für Schule und Bildung darauf hingewiesen,
dass die angedachte Neuberechnung aufgrund der Umstellung des EDVProgrammes für das Rechnungswesen und der damit nicht vorliegenden Zahlen
aus der Kostenrechnung nicht durchgeführt werden habe können. Eine künftige
Neuberechnung (nach Maßgabe der personellen Kapazitäten und aussagekräftiger Zahlen aus der städtischen Kostenrechnung) wurde erneut in Aussicht gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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