Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
- S.145
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5. Welche Vorgaben wurden den jeweiligen Personalberatungsunternehmen in den
einzelnen Auftr ägen jeweils übermittelt?
6. Wie hoch ist der Anteil der in Innsbruck wohnhaften Dienstnehmer (Hauptwohnsitz)
beim Stadtmagistrat Innsbruck bzw. jenen Unternehmen, an denen die
Landeshauptstadt Innsbruck eine zumindest 80-prozentige Beteiligung aufweist ?
Hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen an Rechtsanwälte gibt es klare Vorgaben und werden
diese üblicherweise im Stadtsenat festgelegt bzw. wurde das in den früheren Jahren so
praktiziert. Dazu folgende Fragen:
7. Warum wird eine vergleichbare Vorgangsweise nicht auch hinsichtlich Aufträgen im
Personalbereich gewählt?
8. Wofür ist der Personalausschuss zuständig? Welche Daseinsberechtigung hat dieser
Ausschuss bei der derzeitigen Vorgangsweise in der Personalauswahl?
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