Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf
- S.37
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werde die Umsetzung der letztmaligen Vorkehrungen durch die IKB AG für die
Jahre 2018/2019 angestrebt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
Prüfung Regional- und Straßenbahnprojekt
(Bericht vom 13.05.2014)
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Bei ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass unter anderem auch
städtische Privatgrundstücke dauerhaft von den durch die IVB im Zuge des Regional- und Straßenbahnprojektes umgesetzten Baumaßnahmen hinsichtlich der
(Teil-)Abschnitte W1 – W4 (Westast Sillpark bis Fischerhäuslweg) betroffen waren.
Bei zwei dieser städtischen Privatgrundstücke wurde von ihr angemerkt, dass zwischen der Stadt Innsbruck als Grundeigentümerin und (privaten) Dritten (weitere)
Nutzungsvereinbarungen bestanden.
Die Kontrollabteilung empfahl dem zuständigen städtischen Amt für Präsidialangelegenheiten (Referat Liegenschaftsangelegenheiten) der MA I, die Notwendigkeit
allfälliger weiterer vertraglicher Regelungen bzw. Vertragsanpassungen im Zusammenhang mit den bestehenden Nutzungsvereinbarungen hinsichtlich der beiden betroffenen städtischen Privatgrundstücke zu überprüfen.
Im damaligen Anhörungsverfahren und im Rahmen der vergangenen Follow up –
Prüfungen informierte die Dienststelle über die beabsichtigten und erfolgten Verhandlungs- und Bearbeitungs(fort-)schritte in dieser Angelegenheit.
Im letzten Jahr konnte die mittlerweile (wieder) zuständige Leiterin des Referates
bezüglich eines Grundstückes eine Vollzugsmeldung (samt Nachweisen) insofern
erstatten, als die von der Kontrollabteilung empfohlenen vertraglichen Anpassungen umgesetzt worden sind. Bezüglich des zweiten betroffenen Grundstücks wurden die seitens des Referates geplanten – und für die Kontrollabteilung nachvollziehbaren – weiteren Maßnahmen vorgezeichnet bzw. angekündigt.
Zur Follow up – Einschau 2017 wurde von der zuständigen Dienststelle mitgeteilt,
dass die zivilrechtliche Regelung hinsichtlich des zweiten betroffenen Grundstücks
trotz intensiver Bemühungen des städtischen Referates Liegenschaftsangelegenheiten noch nicht abgeschlossen werden konnte. Zuletzt wurde mit Schreiben vom
11.01.2018 an die involvierte Wohnungseigentumsgemeinschaft ein neues Mietvertragsangebot zur abschließenden Bereinigung der Angelegenheit gerichtet,
welches zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung Anfang Feber 2018 noch
unbeantwortet war.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Die IVB schloss mit einem Unternehmen, welches in der für den Anschaffungsprozess der neuen Straßenbahn-Triebwägen gegründeten Arbeitsgemeinschaft
(ARGE) vertreten war, am 11.09.2012 einen „Vertrag über Wartungs- und Reparaturarbeiten an Straßenbahnfahrzeugen“ mit einer Laufzeit bis 31.12.2028 ab. Die…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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