Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
- S.183
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
4
Zur Sicherheit und Beschaffenheit der Gehwegverbreiterung:
Wenn die tempor ä re Gehwegverbreiterung den Sinn haben soll, dass die Fu ßgä nger
aufgrund COVID19 Abstand halten können, so ergibt es keinen Sinn, dass entlang der
Gehwegverbreiterung gro ße Blumentöpfe aufgestellt wurden, die wiederum den
Gehweg verengen.
So ist die Gehwegverbreiterung aufgrund der immer noch vorhandenen Gehsteigkante auch nicht barriererfrei, und eine Benützung der Gehwegverbreiterung ist daher
nur f ür Menschen m ö glich, die ohne k örperliche Beeinschä nkungen eben diese Ver breiterung nutzen können. Für blinde Menschen birgt diese Gehwegverbreiterung
Gefahren, und ist definitiv nicht benützbar. Eine Diskriminierung von Menschen mit
k örperlicher Beeintr ä chtigung liegt hier eindeutig vor.
Die durchschnittliche Fußgä ngerfrequenz rechtfertigt die COVID19 Massnahmen
nicht. Wirtschaftstreibende, wie auch die Wirtschaftskammer als Interessensvertretung haben sich gegen diese Ma ß nahme ausgesprochen.
Es ist sehr bedenklich, dass der Bürgermeister und die zust ä ndige Ressortleiterin ge meinsam mit den Gr ünen das Corona -Virus, und die damit kurzfristig beschlossene
Gesetzeslage auf Bundesebene dazu missbrauchen, um parteiideologisches Wunschdenken umzusetzen. Dass der B ürgermeister den Gemeinderat über eine derartige
tempor ä re COVID19 Massnahme, ebenso wie über die Errichtung von Fu ßgä nger stra ß en bei der Gemeinderatssitzung am 30. April 2020 zumindest nicht informiert
hat, widerspricht den demokratischen Spielregeln einer Stadt und seinen Wahlver sprechungen. ( ES GEHT AUCH ANDERS, Georg Willi plakativ 2018)
Der sonnenbadende Hund beweist die Nichterforderlichkeit der Ma ß nahme aufgrund
COVID19