Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf

- S.196

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
INNS"
BRUCK
(zu Punkt 38.3)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 15.06.2020

Innstraße in St. Nikolaus, Einführung FußgängerInnenstraße; Zahl GfGR/140/2020;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 20.05.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

GR Depaoli hat am 20.05.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Anbei erlaubt sich die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck an den Bürgermeister folgende
Anfrage bezüglich Verordnungen aufgrund Artikel 24 Änderung der Straßenverkehrsordnung
(StVO) 1960 betreffend § 76 zu stellen.
"Temporäre Fußgängerlnnenstraßen erstmals in Innsbruck - mehr Sicherheit für die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen
Um die notwendigen Sicherheitsabstände einzuhalten, die aufgrund von Covid-19 vorgeschrieben wurden, sind viele Gehsteige in Innsbruck zu schmal. Aus diesem Grund setzte die Stadt
Innsbruck erste Maßnahmen, die mehr Platz für FußgängerInnen schaffen. Konkret handelt es
sich um drei Straßen, die ab morgen, 05.05.2020, zu temporären Fußgängerlnnenstraßen umfunktioniert werden: Die lnnallee vom Waltherpark bis zum Emile-Béthouart-Steg, die St. Nikolaus-Gasse und die Angerzellgasse."
(Quelle Innsbruck informiert, 04.05.2020)
""Bahn frei" für FußgängerInnen in St. Nikolaus - Gehwegverbreiterung und Fußgängerlnnenstraßen
Mit einer Reihe von Maßnahmen für FußgängerInnen wird in St. Nikolaus das Abstandhalten erleichtert. Auf der lnnstraße zwischen lnnbrücke und Hans-Brenner-Platz wird der Gehweg mehr
als doppelt so breit. Auf der lnnallee und in der St. Nikolaus-Gasse ist es in Zukunft erlaubt, zu
Fuß auf der Straße zu gehen. "Enge Gehsteige und schmale Fußwege machen das Abstandhalten fast unmöglich - deshalb startet die Stadt in St. Nikolaus mit diesen Maßnahmen. Ganz nach
dem Motto: Bahn frei für Fußgängerinnen in St. Nikolaus", erklären Bürgermeister Georg Willi
und Vizebürgermeisterin Mag.a Uschi Schwarzl.

m Landeshauptstadt Innsbruck , Maria-Theresien-Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at

.

W Tiroler Sparkasse Bank AG BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330 , UID: ATU36832905 STGD Innsbrucker Betriebe