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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf

- S.197

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Diese Ausgabe – 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
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Der neue, mehr als doppelt so breite Gehweg in der lnnstraße ersetzt die bisherige Kurzparkzone vom Hans-Brenner-Platz bis zum Waltherpark. Vom Waltherpark bis zur lnnbrücke rückt
der Parkstreifen näher an die Fahrbahn.
Entfallende Parkplätze für Anrainerlnnen werden auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt, wo dafür die Zahl der Kurzparkzonenplätze sinkt. Der neue Gehweg wird mit Blumentrögen
geschmückt und mit Pollern zur Fahrbahn abgegrenzt ... "Dass mehr Leben auf der Straße stattfindet, das macht aufgrund der Covid-Krise gleich doppelt Sinn", ist die Vizebürgermeisterin überzeugt."
(Quelle Innsbruck informiert, 08.05.2020)
Rechtliche Grundlage:
Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, ausgegeben am 04.04.2020 Teil I - Artikel 24 Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960
2. An § 76 wird folgender Abs. 11 angefügt:
"(11) Wenn es aufgrund von Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
getroffen werden, erforderlich ist und keine erheblichen Interessen am unbehinderten Fahrzeugverkehr entgegenstehen, kann die Behörde durch Verordnung auf einzelnen Straßen oder Straßenabschnitten entweder dauernd oder für bestimmte Zeiten Fußgängern die Benützung der gesamten Fahrbahn erlauben. Auf den in der Verordnung bezeichneten Straßen oder Straßenteilen
ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon sind der Fahrradverkehr, das Befahren
mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und
der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens. Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern, die Lenker von Fahrzeugen dürfen Fußgänger nicht behindern oder gefährden. Soweit die Behörde das Halten und Parken in den in der Verordnung genannten Straßen oder Straßenabschnitten nicht verbietet, darf
gehalten und geparkt werden. Eine solche Verordnung ist durch Anschlag an der Amtstafel
kundzumachen; zusätzlich ist der Inhalt solcher Verordnungen durch Hinweistafeln am Beginn
der von der Verordnung betroffenen Straßenstrecke zu verlautbaren."
Auf der digitalen Amtstafel der Stadt Innsbruck findet man folgende Verordnungen:
Maglbk/31730/SV-DVO/2/2
Fußgängerstraße St.-Nikolaus-Gasse, Hans-Brenner-Platz
Maglbk/31730/SV-DVO/3/3
Fußgängerstraße Angerzellgasse
Eine Verordnung bezüglich der FußgängerInnenstraße lnnallee (Gehwegverbreiterung Innstraße) findet sich auf der digitalen Amtstafel nicht!

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