Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf

- S.201

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Frage 11:

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 10.

Frage 12:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 10.

Frage 13:

Kann der Bürgermeister ausschließen, dass die Maßnahme Gehwegverbreiterung
lnnstraße in keinerlei Verbindung zu parteipolitischen bzw. ideologischen Plänen
und Zielen der Grünen (Gemeinderatsfraktion Georg Willi - die lnnsbrucker Grünen) stehen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 10.

Frage 14:

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 10.

Frage 15:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 10.

Frage 16:

Hat der Magistratsdirektor sämtliche Verordnungen etc. diesbezüglich, wie in der
Anfrage dargestellt, auf dessen Rechtmäßigkeit in Bezug auf das Bundesgesetz
überprüft?

Antwort:

Der Magistratsdirektor war damit nicht befasst.

Frage 17:

Wenn nein, wer bzw. welche Abteilung (Amtsleiter) hat sämtliche Verordnungen
etc. diesbezüglich, wie in der Anfrage dargestellt, auf dessen Rechtmäßigkeit in
Bezug auf das Bundesgesetz überprüft?

Antwort:

Die Erlassung der gegenständlichen Verordnungen erfolgt auf Grundlage
der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Frage 18:

Warum hat der Bürgermeister der Stadt Innsbruck nicht den Gemeinderat über die
COVID-19-Maßnahmen (FußgängerInnenstraßen, Gehwegverbreiterung lnnstraße) informiert?

Antwort:

Diese Maßnahme betrifft in erster Linie die AnrainerInnen und die Geschäftstreibenden in St. Nikolaus. Mit deren Vertretungen wurde rechtzeitig
vor Umsetzung der Maßnahme Kontakt aufgenommen.
Siehe dazu auch Antwort zu Frage 7.

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