Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf
- S.40
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Anlässlich der Follow up – Einschau 2017 wurde der Kontrollabteilung berichtet,
dass die Behandlung der erwähnten Vorlage im März 2018 vorgesehen sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Querschnittsprüfung Einkauf / Beschaffung im Bereich des Magistrates
der Stadt Innsbruck und der städtischen Beteiligungen
(Bericht vom 01.04.2016)
52
In einer Zusammenschau der Dienstanweisung des Magistratsdirektors vom
05.07.1996 (Verfügung über die Inventarisierung von Ge- und Verbrauchsgütern)
und der zur Einschau gültigen MGO stellte die Kontrollabteilung fest, dass in der
Dienstanweisung sowohl der Verweis auf die gültige MGO hinsichtlich der Inventarisierung, als auch der Anschaffungswert (zudem noch in ATS) der zu inventarisierenden Güter mit der MGO nicht korrespondierten. Die Kontrollabteilung empfahl
daher, die Dienstanweisung aus dem Jahr 1996 betreffend das Inventarwesen an
die aktuellen Gegebenheiten anzupassen bzw. eine wertmäßige Übereinstimmung
mit der MGO herbeizuführen.
Die zuständige Dienststelle teilte der Kontrollabteilung im Anhörungsverfahren mit,
dass der Empfehlung nachgekommen werde. Während der Follow – up Einschau
2016 ergab die Nachfrage seitens der Kontrollabteilung, dass die Umsetzung mit
der Einführung eines neuen Buchhaltungsprogrammes unter Federführung der
MA IV / Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung noch abzustimmen war.
Bei der Follow – up Einschau 2017 wurde die Umsetzung der Empfehlung wiederum nachgefragt. Das Büro des Magistratsdirektors teilte der Kontrollabteilung mit,
dass die Erledigung vorgemerkt sei und nach Maßgabe der Entwicklung des neuen Buchhaltungsprogrammes erfolgen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Prüfung Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck
(Bericht vom 13.04.2016)
53
Die Stadt Innsbruck ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1193 KG 81113
Innsbruck mit Gst .782/1, auf welcher sich das Tiroler Landestheater samt Probebühnen, Nebenräumen und weiteren Betriebsanlagen befindet. In Form eines
Dienstbarkeitsvertrages räumte die Stadt Innsbruck der TLT auf unbestimmte
Dauer und unentgeltlich das Gebrauchsrecht an der (oberirdischen) Liegenschaft
samt den darauf errichteten Gebäuden und Anlagen zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes ein.
Die Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und weiteren Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Erhaltung und Erneuerung der Bauten und
sonstigen Anlagen sind von der TLT zu tragen.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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