Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
- S.219
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in die Niederschriften der Ausschüsse zusteht. Hieraus können die gewünschten Informationen bezogen werden.
Frage 2:
Wie viele dieser in Ausschüssen abgelehnten Verhandlungsgegenstände wurden
dem Gemeinderat seitens des Herrn Bürgermeisters vorgelegt?
Antwort:
Zum Abgleich der Verhandlungsgegenstände darf auf die Niederschriften
der Ausschusssitzungen und auf die Tagesordnungen bzw. Unterlagen der
Sitzungen des Gemeinderates verwiesen werden.
Z. B. Sitzung des Gemeinderates am 20.05.2020, TO-Punkt 8, h-m.
Frage 3:
Falls dem Gemeinderat keine solchen Verhandlungsgegenstände vorgelegt wurden: Warum erfolgte keine Vorlage?
Antwort:
In den vergangenen Gemeinderatsperioden wurde im Haus eine andere Praxis gelebt, die Auslegung hatte die Vorlage der betreffenden Verhandlungsgegenstände nicht vorgesehen.
Im Februar 2020 wurden alle AbteilungsleiterInnen vom Büro des Magistratsdirektors über die Vorgehensweise gemäß § 57 GOGR unterrichtet.
Frage 4:
Ist Herrn Bürgermeister der § 57 GOGR bekannt? Falls ja, warum hat er dann die
in Ausschüssen abgelehnten Verhandlungsgegenstände nicht vorgelegt?
Antwort:
Ja. Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 5:
Wann werden diese Verhandlungsgegenstände dem Gemeinderat vorgelegt?
Antwort:
Die betreffenden Verhandlungsgegenstände werden dem Gemeinderat sukzessive vorgelegt.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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