Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf
- S.42
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Im Rahmen der damaligen Follow up – Einschau 2016 wurde der Kontrollabteilung
in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass die Geschäftsführung der TLT in Zusammenarbeit mit einer externen Beraterin derzeit neben den Bereichen Preisgestaltung, Ermäßigungen, Vergabe von Frei- und Dienstkarten auch die ursprüngliche Regelung des Theaterausschusses aus dem Kalenderjahr 1998 bezüglich des
Empfängerkreises dieses Zuschusses sowie dessen Höhe auf ihre Aktualität überprüfen werde.
In der diesjährigen Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2017 verweist die
Geschäftsführung der TLT noch auf die laufende Zusammenarbeit mit oben genannter Beraterin und beabsichtigt, für die künftige Spielsaison 2018/2019 eine
dementsprechende Richtlinie bzw. Dienstanweisung zu erlassen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zu Beginn ihrer Prüfung wurde der Kontrollabteilung von der Leiterin der Buchhaltung ein für gesellschaftsinterne Zwecke geführter Soll-Ist-Vergleich für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 zur Verfügung gestellt. Bei der Durchsicht dieser mit „Jahresabschluss 2013/2014 mit Budget und Vorjahresvergleich“ bezeichneten Unterlage war für die Kontrollabteilung auffallend, dass die darin gehandhabte kontenmäßige Zuordnung zu den einzelnen Positionen der Bilanz bzw. der Gewinn- und
Verlustrechnung nicht mit dem von der Steuerberaterin der TLT erstellten Jahresabschluss korrespondierte.
Beispielhaft dargestellt wurde in diesem Soll-Ist-Vergleich der Personalaufwand in
der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 mit einem Betrag in Höhe von € 20.652.676,16 angegeben, während die Gewinn- und Verlustrechnung im geprüften und beschlossenen Jahresabschluss als Personalaufwand
einen Betrag von € 20.229.125,38 ausgewiesen hatte. Die Abklärung des sich ergebenden Differenzbetrages von € 423.550,78 zeigte, dass einzelne Konten, welche die Leiterin der Buchhaltung dem Personalaufwand zuordnete, von der bilanzierenden Steuerberaterin in der Gewinn- und Verlustrechnung anderen Aufwandspositionen zugerechnet wurden. Von der unterschiedlichen Positionszuordnung waren vordergründig Aufwandskonten betroffen, über welche (Sonder-)Honorarzahlungen an Ensemblemitglieder, Gäste und Externe erfasst worden sind.
Diese Honoraraufwandskonten wurden im testierten Jahresabschluss der GuVPosition „Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen“ (Aufwendungen für bezogene Leistungen) zugeordnet.
Betreffend die von der Kontrollabteilung aufgezeigte Darstellungsproblematik zwischen Budget bzw. Soll-Ist-Vergleich und geprüftem Jahresabschluss wurde von
ihr empfohlen, eine künftige Darstellungs- bzw. Zuordnungsänderung zu prüfen.
Nach Meinung der Kontrollabteilung sollte eine Übereinstimmung zwischen SollIst-Vergleich – auch wenn dieser nur gesellschaftsinternen Zwecken dient – und
geprüftem bzw. beschlossenem Jahresabschluss gegeben sein. In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die TLT zu, der Empfehlung ab der Wirtschaftsplanung 2016/2017 Rechnung zu tragen.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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