Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.174
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Frage 24:
GR Thomas Schultze teilt in seinem Schreiben mit: "Ich weiß, dass es bisher
schon sehr langsam vorangegangen ist. Das lag insbesondere in der Schwierigkeit, auch für den Sommer eine Bewirtschaftung durch das städtische Forstamt zu
erwirken. Hier darf ich erfreulicherweise berichten, dass die Weichen gestellt
sind."
a. Warum lag es insbesondere in der Schwierigkeit auch für den Sommer
eine Bewirtschaftung durch das städtische Forstamt zu erwirken?
b. Warum gibt es jetzt keine Schwierigkeiten mehr auch für den Sommer
eine Bewirtschaftung durch das städtische Forstamt zu erwirken bzw. was
konkret wurde diesbezüglich mit den GrundbesitzerInnen vereinbart?
c. Wo liegt diese Vereinbarung zwischen dem städtischen Forstamt und
den GrundbesitzerInnen auf bzw. besteht die Möglichkeit zu Einsichtnahme durch Mitglieder des Gemeinderates, zumindest aber für Mitglieder
des Innsbrucker Stadtsenates?
d. Welche konkreten von GR Thomas Schultze angeführten Weichen wurden von wem bzw. von welchem politischen Gremium bereits gestellt?
Antwort:
Es hat eine Ausschreibung für die Bewirtschaftung gegeben, inzwischen
wurde auch ein Stadtsenatsbeschluss inklusive Anschaffungen gefasst.
Frage 25:
GR Thomas Schultze teilt weiter in dem Schreiben mit: "Wir planen möglichst
rasch im neuen Jahr eine Stadtsenatsvorlage zu erstellen, in der die Sommerbewirtschaftung und auch die finanzielle Bedeckung endgültig geregelt und beschlossen werden."
a. Welche politischen AmtsträgerInnen bzw. Abteilungen konkret meint GR
Thomas Schultze, mit "Wir planen …"?
b. Ist diese geplante Stadtsenatsvorlage bereits in Ausarbeitung, und wann
wird diese Stadtsenatsvorlage dem Stadtsenat vorgelegt?
c. Wie soll die finanzielle Bedeckung geregelt werden, zumal GR Thomas
Schultze in dem Schreiben an die "LiegenschaftseigentümerInnen" mitteilt,
dass der Gemeinderat der Stadt Innsbruck in seinem Budgetbeschluss für
die Jahre 2022 und 2023 keine zusätzlichen Mittel für die Abfahrt 3 vorsieht. Er das sehr bedauert, da es ihn in seiner Absicht, möglichst schnell
eine neue Vereinbarung mit den GrundbesitzerInnen zu erreichen, wieder
zurückwirft.
Antwort:
Es wird derzeit noch geprüft, ob eine Beschlussfassung im Stadtsenat notwendig ist. Mit "Wir planen …" sind die städtischen GesprächspartnerInnen
gemeint. Eine möglicherweise notwendige finanzielle Bedeckung müsste
per Nachtrag im Gemeinderat beschlossen werden.
Frage 26.
Welche konkreten politischen Schritte wird der Bürgermeister setzen, damit es
nach jahrelanger erfolgloser Verhandlungen endlich zu einer Einigung mit den
GrundbesitzerInnen kommt?
Seite 7 von 8