Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf

- S.44

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Diese Ankündigung wurde anlässlich der aktuellen Follow up – Anfrage der Kontrollabteilung vom (neuen) Leiter der MA IV bekräftigt. Ergänzend wurde von ihm
darauf verwiesen, dass der Jahresabschluss 2017 zum ersten Mal über das neue
EDV-Programm (GeOrg) erstellt wird und – bedingt durch diese Softwareumstellung – alle erforderlichen Abschlussarbeiten mit Mehraufwand verbunden wären.
Aus diesem Grund seien die Bankbriefe bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Stellungnahme noch nicht angefordert worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

57

In Anlehnung an die bundesrechtlichen Vorschriften (§ 10 VRV) hat die Stadt
Innsbruck gemäß § 71 Abs. 2 IStR der Haushaltsrechnung eine Vermögensrechnung anzuschließen, in welcher der Anfangsbestand, die Veränderungen und der
Endstand des Vermögens und der Schulden der Stadt nachzuweisen sind.
Nach § 73 Abs. 1 IStR hat die Bürgermeisterin die Jahresrechnung (und somit
auch die Vermögensrechnung) für das abgelaufene Haushaltsjahr unbeschadet
anderer gesetzlicher Bestimmungen bis Ende Juni dem GR zur Prüfung und Erledigung vorzulegen. Vor der Vorlage an den GR ist die Jahresrechnung durch zwei
Wochen im Magistrat der Stadt Innsbruck zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
Zur Vorprüfung der Vermögensrechnung konnte der Kontrollabteilung kein vollständiger Vermögens- und Schuldennachweis der Stadt Innsbruck übermittelt
werden. Mehrfache Rückfragen beim hierfür zuständige Referat „Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung“ blieben ergebnislos bzw. war es der hierfür
zuständigen städtischen Mitarbeiterin bis Mitte September 2017 (noch) nicht möglich, eine Vermögensrechnung für das Jahr 2016 zu erstellen.
Demzufolge hat die Kontrollabteilung beanstandet, dass den gesetzlichen Bestimmungen des IStR bisher nur zum Teil entsprochen werden konnte und forderte
die städtische Prüfinstanz daher künftig einen fristgerecht erstellten, umfassenden
Vermögens- und Schuldennachweis ein.
In ihrer Stellungnahme sagte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV zu, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten, um den Vermögens- und
Schuldennachweis fristgerecht für die Kontrollabteilung zu erstellen. Schließlich
wurde der Kontrollabteilung am 28.11.2017 die Vermögens- und Schuldenrechnung der Stadt Innsbruck für das Haushaltsjahr 2016 ausgehändigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

58

Im Rahmen der Einschau in das Kapitel „Voranschlagsunwirksame Gebarung“
wurde u.a. der ausgabenseitige Kassenrest der Vp. 9/-279400/846 – Versicherungsprämien-Abwicklung in Höhe von € - 64.883,78 (also ein Ausgabenüberschuss) verifiziert.
Auf Nachfrage bei dem für die Abwicklung der Versicherungen zuständigen Amt
für Präsidialangelegenheiten sowie dem Amt für Rechnungswesen betreffend die
Zusammensetzung des erwähnten Kassenrestes stellte sich die Sachlage folgendermaßen dar:

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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