Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf

- S.268

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Stadtmagistrat Innsbruck

(zu Punkt 40.14)

eingelangt am

NEOS Innsbruck , 25.06. 2020 DKN

,{ 2 5. Juni 2020
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Geschäftsstelle rür Gemeinderat und Stadtsenai

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INNSBRUCK

Antrag gemäß § 20 Abs. 1 der Geschä ftsordnung des Gemeinderates
( Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck idgF )

Warmwasser in allen Innsbrucker Pflichtschulen.
Kinderg ä rten und Horten

Gemeinder ä tin Mag . 3 Dagmar Klingler - Newesely stellt hiermit gem äß § 20
Abs. 1 der Gesch ä ftsordnung des Gemeinderates nachstehenden
ANTRAG

betreffend eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt .
Sachverhalt :
Der teils schlechte Zustand der Schulh ä user in Innsbruck ist bekannt und
wurde zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 21./ 22 . November 2019 anl ä sslich der Budgetdebatte von allen Fraktionen des Innsbrucker Gemein derats angef ührt.

Dazu z ä hlt auch der Umstand, dass in einigen Innsbrucker Pflichtschulen
für die Kinder und Pä dagogjnnen weder in den Klassen noch auf den Toi letten Warmwasser zur Verf ü gung steht . Auch Kinderg ä rten und Horten
sind davon betroffen . Im Detail gibt es kein Warmwasser in 11 Pflichtschu len, 2 Kindergä rten und 2 Horten . In 5 Pflichtschulen und 5 Kindergä rten
ist nur teilweise Warmwasser vorhanden.
Im Zuge des Krisenmanagements bez ü glich der Covid - 19 - Krise wurde be sonders auf die Schutzma ß nahmen gegen das Virus hingewiesen und die
Pä dagogjnnen dazu angewiesen, die Kinder zu h ä ufigem H ä ndewaschen

anzuleiten.

Bez ü glich der idealen Wassertemperatur zur Reduktion der Mikroorganis -

men herrscht keine vorrangige wissenschaftliche Empfehlung, sehr wohl
gibt es allerdings Erfahrungen aus der Schulpraxis : Es ist sehr unangenehm und geradezu schmerzhaft, wenn die empfohlene H ä ndewaschdauer
von 20 - 30 Sekunden mit kaltem Wasser eingehalten werden muss.

Antrag:

Der Gemeinderat wolle beschlie ß en, dass in den Innsbrucker Pflichtschulen, Kindergä rten und Horten an denen f ür die Sch ülerinnen und Schü ler
bzw. die Kinder sowie P ä dagoginnen und P ä dagogen weder in den Klassen
bzw. Gruppenr ä umen noch auf den Toiletten Warmwasser zur Verf ü gung
steht, dieses in den Toiletten eingerichtet wird .
NEOS Innsbruck - Kaiserj ä gerstraße 1 - 6020 Innsbruck I innsbruck @neos. eu
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