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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf

- S.47

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Unter anderem aus einer diesbezüglich mit der Leiterin des Amtes für Kultur vorgenommenen Rücksprache leitete die Kontrollabteilung ab, dass die beanstandete
Vorgehensweise (amtsinterne Behandlung als Subvention, Auszahlung jedoch
über Postengruppe 728 – Entgelte für sonstige Leistungen) durchaus auch bei
weiteren Auszahlungen zur Anwendung gelangte. Die Kontrollabteilung empfahl
dem Amt für Kultur, die Auszahlungen im Bereich der dem Amt zugeordneten
Vps. 728 – Entgelte für sonstige Leistungen im Hinblick auf die Fragestellung zu
durchforsten, ob noch andere Subventionsgewährungen über diese Voranschlagsposten abgewickelt worden sind. Die Kontrollabteilung trat dafür ein, dass
derartige Auszahlungen künftig über die gemäß VRV für Subventionen vorgesehenen Voranschlagsposten (Postengruppe 757) ausbezahlt werden. Allfällige budgetäre Änderungen – bspw. Budgetverschiebungen im Zusammenhang mit den
Voranschlagsposten der Postengruppe 757 – Laufende Transferzahlungen an private Organisationen – wären dabei für künftige Budgeterstellungen mit der zuständigen MA IV abzustimmen.
Im damaligen Anhörungsverfahren sicherte die betroffene Dienststelle zu, den
Empfehlungen der Kontrollabteilung nachzukommen. Ein Antrag auf Transfer
eines Budgetbetrages von der Deckungsklasse zu den Subventionen wurde in
Aussicht gestellt.
Zur Follow up – Einschau 2017 wurde von der Leiterin des Amtes für Kultur im
Hinblick auf die gegenständliche Subvention des Jahres 2017 gegenüber der Kontrollabteilung nachgewiesen, dass diese – wie seinerzeit angeregt – über das Subventionsbudget des Amtes ausbezahlt worden ist. Zudem wurde der avisierte
Budgettransfer mittels Beschluss des Stadtsenates vom 22.03.2017 genehmigt
und vorgenommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Von der Kontrollabteilung wurde die Abwicklung der Subventionsgebarung betreffend sechs private Kinder- und Jugendeinrichtungen entsprechend der städtischen
Subventionsordnung sowie der von diesen unterfertigen „Musterverträge“ (Förderungsvereinbarungen zur mittelfristigen Finanzierung von privaten Kinder- und Jugendeinrichtungen vom Jahr 2015 bis zum Jahr 2017) verifiziert.
Zusammenfassend bestätigte die Kontrollabteilung anhand der im Zuge der Einschau vorgelegten Prüfungsunterlagen, dass in allen geprüften Fällen die Förderungen des damaligen Vorjahres (2015) gegenüber der Fachdienststelle ordnungsgemäß bis drei Monate nach Abschluss des Kalenderjahres (31.03. des
Folgejahres) abgerechnet worden sind und anhand eines Verwendungsnachweises der widmungskonforme Einsatz der Geldmittel belegt worden ist.
In Bezug auf die einheitliche und vollständige Erfüllung der in den Förderungsvereinbarungen verankerten Bedingungen durch die betroffenen Förderungsnehmer
wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass nicht von allen Subventionsempfängern eine Programmvorschau und ein Budgetplan (Einnahmen und
Ausgaben) für das laufende Jahr eingeholt bzw. beigebracht worden ist. Weiters
fehlte bei einer Subvention die vertraglich festgelegte Vorlage einer Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenübersicht. Ohne auf die Notwendigkeit der im
Rahmen der Förderverträge von den Kinder- und Jugendeinrichtungen akzeptierten Förderungsbedingungen aus inhaltlicher Sicht einzugehen, vertrat die Kon-

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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