Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-07-16-GR-Kurzprotokoll.pd.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

3.

Zeughausareal, Verein Brückenpfeiler (Montessori-Einrichtungen), Vereinbarung und Absichtserklärung der Stadt Innsbruck mit
ARE

G R - S i t z u n g
1 6 . 0 7 . 2 0 2 0

1.

Maglbk/29463/MD-KA/1
Bericht des Rechnungshofes,
Reihe TIROL 2020/2, Haus der Musik in Innsbruck

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.07.2020:
1.

Vorliegender Bericht des Rechnungshofes,
vom Juni 2020 - der auch in elektronischer
Form zum Download unter "www.rechnungshof.gv.at" im Internet zur Verfügung
steht - wird zur Kenntnis genommen.
2.

Änderung diverser städtischer
Verordnungen aufgrund einer Novelle des Landes-Polizeigesetzes
(LPG)

Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt
1.

den in der Beilage 1 angeschlossenen
Entwurf einer Verordnung, mit der die
Verordnung über den Leinenzwang für
Hunde im Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird,

2.

den in der Beilage 2 angeschlossenen
Entwurf einer Verordnung, mit der die
Verordnung zum Schutze der städtischen Parkanlagen geändert wird,

3.

den in der Beilage 3 angeschlossenen
Entwurf einer Verordnung, mit der die
Spielplatzordnung geändert wird und

4.

den in der Beilage 4 angeschlossenen
Entwurf einer Verordnung, mit der die
Marktordnung der Landeshauptstadt
Innsbruck geändert wird.

GR-Sitzung 16.07.2020

Die Stadt Innsbruck stimmt dem Abschluss der im Entwurf angeschlossenen Vereinbarung und Absichtserklärung zur Vereinbarung vom 04.07.2014
betreffend das Zeughausareal zu.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten des
Rechtsgeschäftes zu regeln und sich
im Zuge der Endabstimmung mit der
Austria Real Estate GmbH (ARE) ergebende geringfügige Änderungen des
Vereinbarungsentwurfes vorzunehmen.

MagIbk/31298/RA-VL-GU/1

Beschluss (einstimmig):

I-RA/1189/2016/SAG

2.

Für die Flächen, die zur Erlangung einer unbefristeten Baubewilligung der
Montessori-Einrichtungen von "Vorbehaltsfläche für Gemeinbedarf, Grünanlage und Promenade" in "Sonderflächen standortgebunden/Kindergarten/Schulen" umgewidmet werden, wird
in Änderung der Vereinbarung vom
04.07.2014 das Zeughausareal betreffend nachstehende Nachbesserungsklausel vereinbart:
Sollte innerhalb einer Frist von 9 Jahren eine Rückwidmung der von den
Montessori-Einrichtungen genutzten
Flächen auf "Vorbehaltsfläche für Gemeinbedarf, Grünanlage und Promenade" oder etwas Gleichwertiges nicht
erfolgt sein, verpflichtet sich die Stadt
Innsbruck zu einer Nachzahlung für jeden Quadratmeter von höherwertig
nutzbar gewidmeter Grundstücksfläche
in der Höhe der Differenz zwischen