Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-07-16-GR-Kurzprotokoll.pd.pdf

- S.3

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-3-

b) Dr. Josef Hörnler, ehemaliger Finanzdirektor der Landeshauptstadt
Innsbruck
c) Bmstr. Ing. Georg Malojer, Geschäftsführer Malojer Baumanagement GmbH & Co

Der im Stadtsenat vom 15.07.2020 von
StRin Mag.a Oppitz-Plörer eingebrachte und
angenommene Abänderungsantrag zu
Punkt 4., Kleinunternehmen:
Analog zu Punkt 2., Mittelgroße Unternehmen Klasse 1 - Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (umfasst auch
Entschädigung und Sitzungsgeld für Innsbrucker Markthallen Betriebs GmbH),
soll die Innsbrucker Stadtbau GmbH
zur Neue Heimat Tirol Gemeinnützige
WohnungsGmbH subsumiert werden.
Somit ist die Innsbrucker Stadtbau
GmbH von der Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH mitumfasst.

d) Dlin Barbara Poberschnigg, Architektin und Wirtschaftsingenieurin
e) Mag.a Elisabeth Rathgeb, stellvertretende Caritasdirektorin
Künftige Nominierungen von Beiratsmitgliedern oder Ersatzmitgliedern erfolgen durch den Stadtsenat. Allfällige
Änderungen der Geschäftsordnungen
erfolgen durch den Gemeinderat.
4.

5.

6.

Das Büro des Magistratsdirektors wird
beauftragt, magistratsinterne Regelungen in Hinblick auf die Einrichtung des
Beirates zu überprüfen und allfällige
Maßnahmen zu setzen, um diese Regelungen anzupassen.
Die Geschäftsordnung des "Beirates
für Großprojekte" der Landeshauptstadt Innsbruck soll nach einem Jahr
evaluiert werden.
IV 8748/2020
Richtlinie betreffend Qualifikation
und Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern

Beschluss: (bei Stimmenthaltung von
GR Mag. Krackl, GR Mag. Stoll,
GR Schultze und GR Wanker, 4 Stimmen;
einstimmig):

wird von der Antragstellerin zurückgezogen.
7.

Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG), Konzept
"Leistbares Wohnen", Vergabe
wohnbauförderungsnaher Eigentumswohnungen
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS und GR Lukovic, BA MA, 3 Stimmen; gegen SPÖ und ALI, 5 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 15.07.2020:
Die Stadt Innsbruck stimmt der Umsetzung
des Konzeptes "Leistbares Wohnen" gemäß
den vorliegenden Unterlagen zu und beschließt wie folgt:
1.

Der IISG wird grundsätzlich die Zustimmung zum Ankauf schlüsselfertiger
Wohnungen von BauträgerInnen zu einem Kaufpreis von anfänglich brutto
xxxxxxxxxxx Wohnnutzfläche (zuzüglich Indexierung) und anschließendem
Verkauf an "Begünstigte Personen" zu
einem Kaufpreis von derzeit ca.
xxxxxxxxxxxxxx (zuzüglich Indexierung) erteilt. Die Stadt Innsbruck nimmt
die Leitlinien für gewerbliche BauträgerInnen, Stand Jänner 2020, zur Kenntnis.

2.

Konkrete Projekte gemäß Punkt 1. sind
dem Stadtsenat zur Beschlussfassung
vorzulegen.

Antrag des Stadtsenates vom 15.07.2020:
1.

Die Stadt Innsbruck beschließt die vorliegende Richtlinie betreffend die Qualifikation und Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern.

2.

Herr Bürgermeister wird beauftragt, als
Vertreter der Gesellschafterin Stadt
Innsbruck die Anwendung dieser Richtlinie auf geeignete Weise sicherzustellen bzw. auf deren Anwendung hinzuwirken.

GR-Sitzung 16.07.2020

IV 3847/2020