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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf

- S.49

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5.2 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
III. Quartal 2017
(Bericht vom 13.11.2017)

62

Im Zuge einer laufenden Belegprüfung nahm die Kontrollabteilung auch Einsicht in
die umsatzsteuerliche Behandlung von Auszahlungen, welche über den Fonds
(= Ansatz) 015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit und das Sachkonto
(= Post) 728200 – Entgelte für sonstige Leistungen abgewickelt worden sind. Dies
deshalb, da der Fonds 015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit aus umsatzsteuerlicher Sicht zu den „gemischten Unternehmensbereichen“ zählt und bei
Auszahlungen lediglich 33 % der gesamten Vorsteuer vom Finanzamt rückerstattbar sind. Buchhalterisch werden die im Zusammenhang mit der Vorsteuer erforderlichen (Korrektur-)Buchungen anhand so genannter „Pro Rata Korrekturen“ mittels Innenaufträgen vorgenommen.
Die bei der Belegkontrolle überprüfte Auszahlung wurde umsatzsteuerlich korrekt
abgewickelt. Die von der Kontrollabteilung zusätzlich durchgeführte Abstimmung
der auf dem betreffenden Sachkonto zum damaligen Zeitpunkt erfassten 40 Auszahlungen zeigte allerdings, dass bei 9 Rechnungen die notwendigen Vorsteuerkorrekturbuchungen aufgrund der lediglich teilweise gegebenen Vorsteuerabzugsmöglichkeit im Fonds 015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit nicht
vorgenommen worden sind. Von der Kontrollabteilung wurde dahingehend moniert, dass von der Stadt in den aufgezeigten Fällen aufgrund der unterbliebenen
Vorsteuerkorrekturbuchungen zum damaligen Prüfungszeitpunkt vom Finanzamt
überhöhte Vorsteuerbeträge beansprucht worden sind.
Eine dahingehende Rücksprache mit der Leiterin des Amtes für Rechnungswesen
der MA IV brachte das Ergebnis, dass ihr dieser Sachverhalt bekannt und auf
Probleme mit der neuen EDV-Software zurückzuführen war. Die Kontrollabteilung
empfahl, in Zusammenarbeit mit dem EDV-Anbieter schnellstmöglich an einer
Problembehebung zu arbeiten. Zudem wurde empfohlen, die von ihr aufgezeigten
und möglicherweise weitere ähnlich gelagerte Fälle rasch – spätestens im Zuge
der Umsatzsteuerjahreserklärung – zu korrigieren.
Im damaligen Anhörungsverfahren informierte das Amt für Rechnungswesen der
MA IV darüber, dass das Problem in Zusammenarbeit mit dem EDV-Anbieter zwischenzeitlich gelöst worden wäre. Die Korrekturbuchungen seien in Umsatzsteuervoranmeldungen, welche an das Finanzamt übermittelt worden sind, berücksichtigt.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau waren die vorgenommenen Pro-RataKorrekturbuchungen bezüglich der beanstandeten Buchungen auf dem Sachkonto
728200 des Fonds 015000 ersichtlich.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

63

Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlung des Amtes für Kinder, Jugend
und Generationen an die Volkshochschule Tirol behoben. Die der Auszahlung zugrunde liegende Rechnung nahm Bezug auf den „Dienstleistungsauftrag für die
frühe Sprachförderung in den städtischen Kindergärten“.

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

39