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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf

- S.51

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Das Amt für Kinder, Jugend und Generationen der MA V sagte in der seinerzeit
abgegebenen Stellungnahme zu, dass die Empfehlung für die aktuelle Abrechnung (Kindergartenjahr 2016/2017) berücksichtigt worden sei.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2017 konnte sich die Kontrollabteilung davon überzeugen, dass die Ende November 2017 von der Stadt Innsbruck vereinnahmte Personalkostenförderung in Höhe von € 114.667,31 die gesamten förderbaren Personalkosten für den maßgeblichen Zeitraum des Kindergartenjahres
2016/2017 beinhaltet. Weiters versicherte die Dienststelle, auch künftig besonderes Augenmerk auf die genaue Abwicklung der Abrechnung der Personalkosten
mit der Landesregierung zu legen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Der von der Volkshochschule im Rahmen der Ausschreibung angebotene und
letztlich auch zur Anwendung kommende Pauschalkostensatz pro Sprachfördereinheit von € 61,48 beinhaltet naturgemäß einerseits die entsprechenden Personalkosten der bei der Volkshochschule beschäftigten Sprachförderpädagoginnen. Andererseits deckt dieser Pauschalkostensatz auch die sich ergebenden
Verwaltungskosten (bspw. unter anderem für Personalrekrutierung, Vertragswesen, Gehaltsverrechnung etc.) ab. Weiters sind in diesem Pauschalkostensatz Kopier-, Material- und Fahrtkosten eingepreist.
Die Förderungsrichtlinien des Landes Tirol weisen ausdrücklich darauf hin, dass
sich die finanzielle Förderung des Bundes und des Landes Tirol vordergründig auf
Personalkosten bezieht. Die Personalrekrutierung sowie die Personalverwaltung
sowie alle hiermit zusammenhängenden Pflichten – und wohl auch die in diesem
Zusammenhang anfallenden (Verwaltungs-)Kosten – verbleiben im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen (Kindergarten-)Trägers.
Die Kontrollabteilung erwähnte, dass nach ihrem Verständnis gemäß den Förderungsrichtlinien des Landes auch Fahrtkosten (bspw. Bus-/Bahnticket) als förderbar gelten.
Hinsichtlich der im Pauschalkostensatz der Volkshochschule enthaltenen Fahrtkosten der Sprachförderpädagoginnen (€ 3.500,00 pro Kindergartenjahr) empfahl
die Kontrollabteilung dem Amt für Kinder, Jugend und Genrationen der MA V, beim
Land Tirol mit dem Ziel vorstellig zu werden, auch die tatsächlich angefallenen
Fahrtkosten gefördert zu erhalten (möglicherweise auch nachträglich für das bereist abgerechnete Kindergartenjahr 2015/2016).
Die betroffene Dienststelle berichtete im damaligen Anhörungsverfahren darüber,
dass für das Jahr 2015/2016 bei der Tiroler Landesregierung nachgefragt worden
wäre, ob im Fall der Kooperation mit der Volkshochschule Tirol die Kosten eines
IVB-Jahrestickets abgerechnet werden könnten. Die Auskunft der damaligen Ansprechpartnerin sei gewesen, dass nur Kilometer-Bücher abgerechnet werden
könnten. Für das Jahr 2016/2017 habe sich der Ansprechpartner beim Land Tirol
geändert, welcher für diesen Zeitraum die Abrechnung der IVB-Tickets genehmigt
habe.

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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