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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf

- S.52

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Zur Follow up – Nachfrage 2017 teilte die Dienststelle mit, dass die rückwirkende
Abrechnung von Fahrtkosten für das Kindergartenjahr 2015/2016 vom Land Tirol
aus dem Grund abgelehnt worden ist, da die Abrechnung mit dem Bund bereits
abgeschlossen worden wäre.
Im Zusammenhang mit der für das Kindergartenjahr 2016/2017 vorgenommenen
Förderungsabrechnung war für die Kontrollabteilung jedoch ersichtlich, dass ein
Förderbetrag von € 2.569,00 für Fahrtkosten der Sprachförderpädagoginnen lukriert werden konnte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Für das Kindergartenjahr 2015/2016 ließ sich als Verhältnis zwischen den tatsächlich angefallenen Kosten für die Abwicklung der frühen Sprachförderung in städtischen Kindergärten (€ 204.175,08) und der vom Land Tirol lukrierten Personalkostenförderung (€ 93.802,36) eine Förderquote von 45,94 % errechnen. Somit verblieb ein Gesamtbetrag von € 110.372,72 als offenbar nicht förderungswürdige
(Verwaltungs-)Kosten bei der Stadt Innsbruck.
Diese aus Sicht der Kontrollabteilung im Verhältnis zu den Gesamtkosten betrachtete geringe Förderungs- bzw. Kostenrefundierungsquote ist in dem Umstand begründet, dass ein Anteil von ca. 43 % des von der Volkshochschule verrechneten
Einheitspreises pro Sprachfördereinheit (€ 61,48) auf „Verwaltungskosten“ entfällt.
Diese werden gemäß erhaltener Auskunft der betroffenen städtischen Fachdienststelle vom Land Tirol nicht gefördert. Auch bisherige Versuche der zuständigen
städtischen Mitarbeiter, die angefallenen Verwaltungskosten – zumindest teilweise
– vom Land Tirol gefördert zu erhalten, seien bislang mit einem Verweis auf die
Gleichbehandlung mit den anderen Tiroler Gemeinden gescheitert.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung hat die Stadt Innsbruck im Bereich der
frühen Sprachförderung in den städtischen Kindergärten tirolweit naturgemäß das
größte mengenmäßige Gerüst zu bewältigen. Gemäß den Angaben des Amtes für
Kinder, Jugend und Generationen der MA V wurde diese frühe sprachliche Förderung im Kindergartenjahr 2016/2017 in insgesamt 24 städtischen Kindergärten
durchgeführt und dabei von ca. 540 Kindern konsumiert. Alleine durch diese Menge wird klar, dass die in diesem Zuge auftretenden Verwaltungskosten bei der
Stadt Innsbruck deutlich höher sein müssen als bei anderen Gemeinden Tirols.
Von der Kontrollabteilung wurde der betroffenen Fachdienststelle empfohlen, das
Land Tirol mit der aufgezeigten mengen- und Kostensituation in diesem Bereich zu
konfrontieren und durch die – zumindest teilweise – Anerkennung von Verwaltungskosten über eine Erhöhung der Förderquote zu verhandeln.
Das Amt für Kinder, Jugend und Generationen der MA V berichtete im seinerzeitigen Anhörungsverfahren darüber, dass der ausgesprochenen Empfehlung nachgekommen worden sei. Dies insofern, als mit Schreiben vom 05.10.2017 beim
Land Tirol um eine Erhöhung der Förderquote angesucht worden ist.

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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