Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.10

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- 10 -

private Organisationen ohne Erwerbszweck,
SO210, und für die Punkte 4. bis 7. aus
Vp. 1/289000-757540, Transfers an private
Organisationen.
21.

b) vor der Kreuzung mit der WilhelmGreil-Straße, für den Verkehr in
Fahrrichtung Osten.
3.

Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Kulturausschusses vom
30.09.2020:
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
gemäß Beilage genehmigt.
Die Bedeckung erfolgt aus S510.
22.

Maglbk/4046/SV-DVO/1

Die mit Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck vom
25.07.2002, ZI. II-SV-995/2002 unter
Punkt 3. in der Meraner Straße, im Bereich zwischen der Erlerstraße und der
Maria-Theresien-Straße verfügte "30
km/h-Zone" wird gleichzeitig aufgehoben.

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Mag. Stoll und GR Wallasch,
2 Stimmen; gegen FPÖ, FRITZ und GERECHT, 10 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 07.10.2020:

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Mag. Stoll und GR Wallasch,
2 Stimmen; gegen FPÖ, SPÖ, FRITZ und
GERECHT, 14 Stimmen):

Im Sinne der §§ 43 Abs. 1 und 94d StVO
1960, BGBI. Nr. 159, zuletzt geändert durch
das Gesetz BGBI. 1 Nr. 24/2020, werden im
Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und
Flüssigkeit des Verkehrs folgende Verkehrsregelungen verordnet:

Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 07.10.2020:

1.

"Begegnungszone" (§ 53 Abs. 1 Z. 9e
StVO) an der Kreuzung mit der Museumstraße, für den Verkehr in Fahrtrichtung Süden.

2.

"Ende einer Begegnungszone" (§ 53
Abs. 1 Z. 9f StVO) an der Kreuzung mit
der Museumstraße, für den Verkehr in
Fahrtrichtung Norden.

Begegnungszone Innenstadt

Im Sinne der §§ 43 Abs. 1 und 94d StVO
1960, BGBI. Nr. 159, zuletzt geändert durch
das Gesetz BGBI. 1 Nr. 24/2020, werden im
Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und
Flüssigkeit des Verkehrs folgende Verkehrsregelungen verordnet:

B) Erlerstraße:

A) Meraner Straße:
1.

"Begegnungszone" (§ 53 Abs. 1 Z. 9e
StVO)
a) an der Kreuzung mit der Maria-Theresien-Straße, für den Verkehr in
Fahrtrichtung Osten.
b) nach der Kreuzung mit der WilhelmGreill-Straße, für den Verkehr in
Fahrtrichtung Westen.

2.

"Ende einer Begegnungszone" (§ 53
Abs. 1 Z. 9f StVO)
a) an der Kreuzung mit der Maria-Theresien-Straße, für den Verkehr in
Fahrtrichtung Westen.

GR-Sitzung 08.10.2020

C) Sparkassenplatz:
1.

"Begegnungszone" (§ 53 Abs. 1 Z. 9e
StVO) an der Kreuzung mit der Erlerstraße, für den Verkehr in Fahrtrichtung
Osten.

2.

"Ende einer Begegnungszone" (§ 53
Abs. 1 Z. 9f StVO) an der Kreuzung mit
der Erlerstraße, für den Verkehr in
Fahrtrichtung Westen.

D) Gilmstraße/Stadtforum:
1.

Das mit Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck, ZI. II0127/52006-2, vom 10.08.2006, verordnete Gefahrenzeichen "Achtung Gegenverkehr - Radfahrer" wird gleichzeitig aufgehoben.