Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.11
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2.
Die mit Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck vom
10.08.2006, ZI. II-0127/2006-1 unter
Punkt 1. in der Gilmstraße auf die gesamte Länge verfügte "Geschwindigkeitsbeschränkung auf 15 km/h" wird
gleichzeitig aufgehoben.
E) Wilhelm-Greil-Straße:
1.
"Begegnungszone" (§ 53 Abs. 1 Z. 9e
StVO)
a) an der Kreuzung mit der Museumstraße, für den Verkehr in Fahrtrichtung Süden.
b) am nördlichen Ende der Baumscheibe unmittelbar nach der Kreuzung mit dem Bozner Platz, für den
Verkehr in Fahrtrichtung Norden.
2.
"Ende einer Begegnungszone" (§ 53
Abs. 1 Z. 9f StVO)
a) an der Kreuzung mit der Museumstraße, für den Verkehr in Fahrtrichtung Norden.
b) auf Höhe des nördlichen Endes der
ostseitigen Baumscheibe unmittelbar vor der Kreuzung mit dem Bozner Platz, für den Verkehr in Fahrtrichtung Süden.
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc,
StR Federspiel, GR Mag. Krackl,
StRin Mag.a Oppitz-Plörer, GRin Ringler, BA
und GR Mag. Stoll, 6 Stimmen und Stimmenthaltung von GR Wallasch, 1 Stimme; gegen FPÖ, SPÖ, FRITZ und GERECHT,
13 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 07.10.2020:
Die Erlassung der Verordnung wird unter
Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen mit 08.10.2020 unbefristet beschlossen.
23.
Maglbk/33721/SP-FW-IG/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F20, Igls, Teilbereiche der Gpn. 29, 30/1 und 766/22,
KG Igls (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F20, Igls, Teilbereiche
der Gpn. 29, 30/1 und 766/22, KG Igls (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG-F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
24.
MagIbk/29523/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B12, Igls, Bereich Lanser
Straße, Obexerstraße und Grätschenwinkelweg (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. IG-B1a
und Nr. IG-B1b), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, 2. Entwurf
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG-B12, Igls, Bereich Lanser
Straße, Obexerstraße und Grätschenwinkelweg (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IG-B1a und Nr. IG-B1b), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, 2. Entwurf, wird beschlossen.
GR-Sitzung 08.10.2020