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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.12

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Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Die Auflagefrist wird gemäß § 64 Abs. 4
TROG 2016 auf zwei Wochen herabgesetzt.
25.

MagIbk/30583/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B13, Igls, Bereich Igler
Straße 40 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B6, 2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG-B13, Igls, Bereich Igler
Straße 40 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B6, 2. Entwurf), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.

26.

MagIbk/33664/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B38, Wilten, MichaelGaismair-Straße 1, Templstraße 7,
7a, 7b, Leopoldstraße 28 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. WI-B2/1 und Nr. WI-B2, 2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1 und
Abs. 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B38, Wilten, Michael-GaismairStraße 1, Templstraße 7, 7a, 7b, Leopoldstraße 28 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B2/1 und Nr. WI-B2, 2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
27.

MagIbk/26845/SP-FW-PR/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F20, Pradl, Bereich
Sillhöfe 1c (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/jn),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016,
2. Entwurf

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2020:
Der Gemeinderatsbeschluss vom
29.01.2020 zum Flächenwidmungsplan
Nr. PR-F20, 1. Entwurf, wird aufgehoben
und die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F20, Pradl, Bereich
Sillhöfe 1c (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/jn), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, 2. Entwurf, wird beschlossen.

GR-Sitzung 08.10.2020